Bietsicherheit

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Nelly
Beiträge: 6
Registriert: 06.11.2021, 07:46

Bietsicherheit

Beitragvon Nelly » 06.03.2023, 13:25

Guten Tag Addi,
zum Thema Bietsicherheit habe ich mal eine Verständnisfrage:
Kann man als interessierter Bieter die Bietsicherheit in Höhe seines persönlich festgelegten Meistgebotes dem
Amtsgericht im Vorfeld überweisen, um so - natürlich unter der Voraussetzung - Meistbietender geblieben zu sein und Zuschlag erhalten zu haben, bei Verzicht auf Rücknahme des überwiesenen Betrages die anfallenden Zinsen bis zur endgültigen Zahlung / zum Verteilungstermin nicht zahlen zu müssen?
Und weiterhin: Was passiert bei einer möglichen Überzahlung des Meistgebotes? Kehrt das Amtsgericht diese Summe sofort wieder aus?
Vielen Dank im Voraus für eine Information und Rückantwort!

Viele Grüße
Nelly

Addi
Beiträge: 1174
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Bietsicherheit

Beitragvon Addi » 06.03.2023, 16:31

Es gilt allgemein die Vorschrift des

§ 68 ZVG

(1)
1Die Sicherheit ist für ein Zehntel des in der Terminsbestimmung genannten, anderenfalls des festgesetzten Verkehrswerts zu leisten.
2Übersteigt die Sicherheit nach Satz 1 das Bargebot, ist der überschießende Betrag freizugeben.
3Ist die Sicherheitsleistung durch Überweisung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz bewirkt, ordnet das Gericht die Auszahlung des überschießenden Betrags an.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“