Teilungsversteigerung
Verfasst: 28.01.2023, 23:12
Hallo,
stimmt es, dass wenn man nicht sicher ist, ob ein Ersteher, dem in einer TV der Zuschlag erteilt wurde, die Immobilie zahlt, eine Zwangsverwaltung beantragen kann?
Bis wann muss man dies spätestens beantragen? Kann das ein beteiligter Miterbe beantragen oder geht das nur mit Zustimmung aller Miterben? Wie hoch ungefähr sind die Kosten und wer muss sie übernehmen? Bis wann kann man den Antrag zurücknehmen?
Danke und Gruss
Stefan
stimmt es, dass wenn man nicht sicher ist, ob ein Ersteher, dem in einer TV der Zuschlag erteilt wurde, die Immobilie zahlt, eine Zwangsverwaltung beantragen kann?
Bis wann muss man dies spätestens beantragen? Kann das ein beteiligter Miterbe beantragen oder geht das nur mit Zustimmung aller Miterben? Wie hoch ungefähr sind die Kosten und wer muss sie übernehmen? Bis wann kann man den Antrag zurücknehmen?
Danke und Gruss
Stefan