Briefgrundschuld
Verfasst: 27.01.2023, 20:55
Hallo,
Da vielleicht jemand sich wohl mit dem komplizierten Thema Grundschuld auskennt, würde ich mich freuen, wenn man mir einige Fragen beantworten und Tipps geben könnten.
1)
- Man muss die GS bei der TV anmelden? Ich dachte, der Rechtspfleger nimmt sie automatisch in die bestehende Rechte auf?
2)
- Die GS ist nicht mehr valutiert. Deshalb hatte die Bank "irrtümlich" einem Miterben den Brief gegeben und nachträglich behauptet, die anderen Miterben hätten ihre Zustimmung gegeben. Was raten Sie? Die Bank, das TVGericht und/oder das Grundbuchamt anschreiben? Mit welchem Inhalt?
3)
- Habe ich richtig verstanden, dass wenn der Miterbe mit Brief die Immobilie ersteht, die GS nicht ans Gericht geht sondern an ihn selbst? Gehen dann die anderen Miterben leer aus?
4)
Wie kann man dies verhindern?
Freue mich über eine Rückmeldung.
Da vielleicht jemand sich wohl mit dem komplizierten Thema Grundschuld auskennt, würde ich mich freuen, wenn man mir einige Fragen beantworten und Tipps geben könnten.
1)
- Man muss die GS bei der TV anmelden? Ich dachte, der Rechtspfleger nimmt sie automatisch in die bestehende Rechte auf?
2)
- Die GS ist nicht mehr valutiert. Deshalb hatte die Bank "irrtümlich" einem Miterben den Brief gegeben und nachträglich behauptet, die anderen Miterben hätten ihre Zustimmung gegeben. Was raten Sie? Die Bank, das TVGericht und/oder das Grundbuchamt anschreiben? Mit welchem Inhalt?
3)
- Habe ich richtig verstanden, dass wenn der Miterbe mit Brief die Immobilie ersteht, die GS nicht ans Gericht geht sondern an ihn selbst? Gehen dann die anderen Miterben leer aus?
4)
Wie kann man dies verhindern?
Freue mich über eine Rückmeldung.