Moin Moin,
ich möchte mir eine Wohnung zwangsersteigern.
Laut Hausverwalter gibt es einen Wohngeldrückstand in höhe von über 9000 EUR.
Muss ich diesen Wohngeldrückstand nach der ZV bezahlen?
Welche Alt-Schulden könnte die Wohnung noch haben?
Wo erfahre ich diese Alt-Schulden?
Muss ich diese dann nach dem Zwangserwerb auch zahlen?
Wer trägt die kosten für das erstellte Gutachten?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
Gruß
Trucka
Wohngeldrückstände und andere Alt Schulden bei ZV
Moderator: Alfred_Hilbert
- Rudolf_Roenisch
- Beiträge: 37
- Registriert: 13.11.2007, 14:04
- Wohnort: Stuttgart
- Kontaktdaten:
Re: Wohngeldrückstände und andere Alt Schulden bei ZV
Besorge Dir mal BGH 5. Zivilsenat, Beschluss vom 23. September 1999, Az: V ZB 17/99. Dort wird das Problem unter Erörterung der unterschiedlichen Ansichten und Fallkonstellationen erschöpfend diskutiert.
Im Übrigen musst Du Belastungen grundsätzlich(!) nur dann gegen Dich gelten lassen, wenn Sie Grundbuchersichtlich sind.
Falls Du die Kosten des Verkehrswertgutachtens meinst, das im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahren erstellt wurde, so sind diese Kosten aus der zu verteilenden Masse zu entnehmen. Du, als Ersteher, musst diese nicht tragen.
Im Übrigen musst Du Belastungen grundsätzlich(!) nur dann gegen Dich gelten lassen, wenn Sie Grundbuchersichtlich sind.
Falls Du die Kosten des Verkehrswertgutachtens meinst, das im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahren erstellt wurde, so sind diese Kosten aus der zu verteilenden Masse zu entnehmen. Du, als Ersteher, musst diese nicht tragen.
Herzliche Grüße!
Rudolf Rönisch
Rudolf Rönisch