wie weiter nach Teilungsversteigerung (Hausverwaltung etc)?

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Dachs
Beiträge: 3
Registriert: 22.01.2023, 15:41

wie weiter nach Teilungsversteigerung (Hausverwaltung etc)?

Beitragvon Dachs » 22.01.2023, 15:56

Ich bin Mitglied in einer Erbengemeinschaft. Zur Erbmasse gehört ein Grundstück mit einem vermieteten Mehrfamilienhaus (5 Parteien), welches aktuell von einer Hausverwaltung verwaltet wird. Keiner der Miterben wohnt selbst in dem Haus.
Da wir (4 Erbenmitglieder) uns nicht auf einen gemeinsamen Verkauf einigen konnten, mussten wir den Weg der Teilungsversteigerung gehen. Nun liegt uns das Gutachten vor und nun wird als nächstes sicherlich der Versteigerungstermin festgelegt werden. Wie ist der weitere Ablauf nach der (hoffentlich) erfolgreichen Teilungsversteigerung mit der Hausverwaltung / Mietern / Steuererklärung etc?
- Tritt der Käufer automatisch in den Hausverwaltervertrag ein? Muss der Hausverwalter zum Tag der Versteigerung sofort eine Endabrechnung machen?
- Werden die Mietverträge automatisch so übernommen? Müssen die Mieter am Versteigerungstag alle Zählerstände ablesen, um einen genauen Übergabestand zu dokumentieren? Oder gibt es einen zeitlichen Rahmen?

Vielen lieben Dank!!!

Addi
Beiträge: 1172
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: wie weiter nach Teilungsversteigerung (Hausverwaltung etc)?

Beitragvon Addi » 23.01.2023, 08:11

....
Wie ist der weitere Ablauf nach der (hoffentlich) erfolgreichen Teilungsversteigerung mit der Hausverwaltung / Mietern / Steuererklärung etc?

Es verhält sich insoweit nicht anders, als wenn eine Immobilie rechtsgeschäftlich durch notariellen Kaufvertrag verkauft wird. Die ZV bildet da keine Ausnahme, bringt nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte mit sich...

- Tritt der Käufer automatisch in den Hausverwaltervertrag ein? Muss der Hausverwalter zum Tag der Versteigerung sofort eine Endabrechnung machen?

ob dies automatisch gilt, müsste sich aus dem zu Grunde liegenden Vertrag ergeben. Dieser müsste eigentlich auch Angaben hierzu enthalten, was bei einem Wechsel in der Eigentümerstellung gilt... Wenn es sich um eine große Hausverwaltung mit vielen Objekten handelt, werden diese das auch vertraglich geregelt haben..


- Werden die Mietverträge automatisch so übernommen? Müssen die Mieter am Versteigerungstag alle Zählerstände ablesen, um einen genauen Übergabestand zu dokumentieren? Oder gibt es einen zeitlichen Rahmen?

...ja, der neue Eigentümer tritt zunächst in die bestehenden Verträge ein. (Kauf bricht Miete nicht). Zwecks taggenauer Abrechnung mit den alten Eigentümer sollten die Zählerstände dokumentiert und Grundlage für die zu erfolgende Abrechnung sein...


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“