Grundpfandrecht Bank bei ZV
Verfasst: 11.01.2023, 13:45
Hallo Adi,
erstmal vielen Dank für dein Engagement und deine kompetente Hilfe.
Anstehender ZV Termin, ich habe von der Bank ein Brief mit den offenenen Forderungen erhalten,
105K€ plus 7K € Gebühren für die ZV also insgesamt 112K€. Jetzt habe ich den § 41 Bescheid erhalten, wo drin steht das Ansprüche seitens der Bank über Kapital Hauptforderung 150K€ plus 10% einmalige Nebenleistung plus 15 % Jahreszinsen seit 2019 aus 150K€ sowie die Kosten für den Prozess geltend gemacht werden.
Meine Rechtspflegerin hat bestätigt das ca 300K € von der Bank als Forderung eingereicht worden sind.
Meine Frage, wenn ich bei einem Verkehrwert von 300K zum Beispiel 05/10 oder 07/10 bieten würde wäre zwar die Anspüche von 105 K € quitt aber welche Bedeutung haben die immensen Zinsen?
Wenn einer jetzt das Haus zum VW für 300K€ ersteigert, wie ist die Aufteilung, werden die 105K plus Gerichtsgebühren abgezogen und der Rest wird von den Eigentümern geteilt oder werden diese Zisnen auch von den 300K abgezogen?
Letzte Frage, falls es doch zu einer vorzeitigen Einigung der Parteien kommt, will die Bank dann die offenen 105K oder auch zusätzlich die hohen Zinsbeträge? Ich bedanke mioch vorab für deine Antwort.
erstmal vielen Dank für dein Engagement und deine kompetente Hilfe.
Anstehender ZV Termin, ich habe von der Bank ein Brief mit den offenenen Forderungen erhalten,
105K€ plus 7K € Gebühren für die ZV also insgesamt 112K€. Jetzt habe ich den § 41 Bescheid erhalten, wo drin steht das Ansprüche seitens der Bank über Kapital Hauptforderung 150K€ plus 10% einmalige Nebenleistung plus 15 % Jahreszinsen seit 2019 aus 150K€ sowie die Kosten für den Prozess geltend gemacht werden.
Meine Rechtspflegerin hat bestätigt das ca 300K € von der Bank als Forderung eingereicht worden sind.
Meine Frage, wenn ich bei einem Verkehrwert von 300K zum Beispiel 05/10 oder 07/10 bieten würde wäre zwar die Anspüche von 105 K € quitt aber welche Bedeutung haben die immensen Zinsen?
Wenn einer jetzt das Haus zum VW für 300K€ ersteigert, wie ist die Aufteilung, werden die 105K plus Gerichtsgebühren abgezogen und der Rest wird von den Eigentümern geteilt oder werden diese Zisnen auch von den 300K abgezogen?
Letzte Frage, falls es doch zu einer vorzeitigen Einigung der Parteien kommt, will die Bank dann die offenen 105K oder auch zusätzlich die hohen Zinsbeträge? Ich bedanke mioch vorab für deine Antwort.