Grundpfandrecht Bank bei ZV

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Ben
Beiträge: 19
Registriert: 04.03.2021, 14:14

Grundpfandrecht Bank bei ZV

Beitragvon Ben » 11.01.2023, 13:45

Hallo Adi,
erstmal vielen Dank für dein Engagement und deine kompetente Hilfe.
Anstehender ZV Termin, ich habe von der Bank ein Brief mit den offenenen Forderungen erhalten,
105K€ plus 7K € Gebühren für die ZV also insgesamt 112K€. Jetzt habe ich den § 41 Bescheid erhalten, wo drin steht das Ansprüche seitens der Bank über Kapital Hauptforderung 150K€ plus 10% einmalige Nebenleistung plus 15 % Jahreszinsen seit 2019 aus 150K€ sowie die Kosten für den Prozess geltend gemacht werden.
Meine Rechtspflegerin hat bestätigt das ca 300K € von der Bank als Forderung eingereicht worden sind.
Meine Frage, wenn ich bei einem Verkehrwert von 300K zum Beispiel 05/10 oder 07/10 bieten würde wäre zwar die Anspüche von 105 K € quitt aber welche Bedeutung haben die immensen Zinsen?
Wenn einer jetzt das Haus zum VW für 300K€ ersteigert, wie ist die Aufteilung, werden die 105K plus Gerichtsgebühren abgezogen und der Rest wird von den Eigentümern geteilt oder werden diese Zisnen auch von den 300K abgezogen?
Letzte Frage, falls es doch zu einer vorzeitigen Einigung der Parteien kommt, will die Bank dann die offenen 105K oder auch zusätzlich die hohen Zinsbeträge? Ich bedanke mioch vorab für deine Antwort.

Addi
Beiträge: 1100
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Grundpfandrecht Bank bei ZV

Beitragvon Addi » 11.01.2023, 21:01

Nun….
Die Bank betreibt ein Verfahren in der Regel aus den eingetragenen Grundschulden die mit vollem Nominalbetrag und den hohen Zinsen zB. 15% p.a. geltend gemacht werden. Dies bedeutet aber auch nur, dass die Immobilie (das Flurstück) dinglich maximal für diese Beträge haftet. Tatsächlich valutiert die Forderung jedoch dann nur noch für den Betrag von 105.000,-€.
Für den Bieter ist beides eigentlich ohne Belang. Maßgebend ist der Verkehrswert, wenn kein Recht im GB bestehen bleibt. Werden direkt 5/10, also 150.000,-€ geboten, könnte der Zuschlag erteilt werden, da die Forderung der Bank lediglich bei 105.000,-€ liegt. Die vorschussweise gezahlten Gerichtskosten von 7.000,-€ werden vorab aus dem Erlös von 150.000,-€ entnommen und der Bank zugeteilt.
Erlischt das Recht der Bank im GB, sind für Sie die angemeldeten 15% dinglicher Jahreszinsen auch unerheblich.
Sie sind neuer Eigentümer für 150.000,-€ geworden, zahlen diese und das Gericht verteilt diese an die Gläubiger.
Wie und was in welcher Höhe ist für den Ersteher uninteressant und darüber erhält dieser in der Regel auch keine Mitteilung.
Von daher ist für Sie nur interessant, welchen Betrag müssen Sie tatsächlich bieten, um den Zuschlag zu erhalten und somit neuer Eigentümer zu werden….


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“