Bietsicherheit / Sicherheitsleistung für Eigentümer
Verfasst: 07.01.2023, 14:20
Hallo,
ich möchte als einer der beiden Eigentümer bei einer Zwangsversteigerung mitbieten und habe gerade folgendes auf der Seite des Amtsgerichts gelesen:
„Bieter müssen damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird (bei Geboten d. Eigentümer gelten besondere Vorschriften)“
Die 10% vom VW habe ich, was ist hier gemeint?
Die ZV resultiert nicht, weil nicht bezahlt werden kommt sondern wegen Unstimmigkeiten bei einer Scheidung.
Zweite Frage wäre, bei dem Objekt handelt es sich um Haus mit einer Abrissverfügung, welches aber aus dem Exposé welches auf der Homepage ersichtlich ist nicht eindeutig hervorgeht und da die meisten Interessenten sich nicht die Mühe machen und selber zum Amtsgericht gehen um das komplette Gutachten sich anschauen und einfach losbieten frage ich mich ob es Sinn macht und möglich ist bei der Versteigerung die Interessenten auf diese wichtige Thematik aufzuklären.
Freue mich über eine Rückmeldung.
ich möchte als einer der beiden Eigentümer bei einer Zwangsversteigerung mitbieten und habe gerade folgendes auf der Seite des Amtsgerichts gelesen:
„Bieter müssen damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird (bei Geboten d. Eigentümer gelten besondere Vorschriften)“
Die 10% vom VW habe ich, was ist hier gemeint?
Die ZV resultiert nicht, weil nicht bezahlt werden kommt sondern wegen Unstimmigkeiten bei einer Scheidung.
Zweite Frage wäre, bei dem Objekt handelt es sich um Haus mit einer Abrissverfügung, welches aber aus dem Exposé welches auf der Homepage ersichtlich ist nicht eindeutig hervorgeht und da die meisten Interessenten sich nicht die Mühe machen und selber zum Amtsgericht gehen um das komplette Gutachten sich anschauen und einfach losbieten frage ich mich ob es Sinn macht und möglich ist bei der Versteigerung die Interessenten auf diese wichtige Thematik aufzuklären.
Freue mich über eine Rückmeldung.