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ZV kein Gebot
Verfasst: 02.01.2023, 19:35
von Vicky
Hallo Addi , wie verhält es sich wenn in einem Zwangsversteigerungstermin kein Gebot abgegeben wurde , wird dann im nächsten Termin die 7/10 Grenze u.5/10 wegfallen ich meine mal gelesen zu haben wenn kein Gebot abgegeben wurde das der nächste Termin wie der erste ist weil nichts verbraucht wurde stimmt das?
Und dann hätte ich noch gerne gewusst bis wann der nächste Termin von der Rpfl.angesetzt werden muss es heisst ja innerhalb von 6 Monaten, muss der Termin innerhalb der 6 Monate durchgeführt sein oder kann die Rpfl.den Termin nach 6 Monaten bekannt geben und dann noch mal 6-8 Wochen warten.
der Versteigerungstermin war am 09.11.22 ohne Gebote und bis heute ist noch kein neuer Termin angesetzt wurden .
In unserer anderen Sache (Versteigerung des 1/2 Miteigentumsanteil - Antrag Schuldner 765a) schreibe ich auch noch zu nur so Info mal
Re: ZV kein Gebot
Verfasst: 03.01.2023, 08:18
von Addi
Guten Morgen zusammen, und ein frohes Neues Jahr 2023..für alle Forum -Nutzer....
......
das ist soweit richtig...in § 77 ZVG heißt es nämlich:
(1) Ist ein Gebot nicht abgegeben oder sind sämtliche Gebote erloschen, so wird das Verfahren einstweilen eingestellt.
(2) 1Bleibt die Versteigerung in einem zweiten Termin gleichfalls ergebnislos, so wird das Verfahren aufgehoben. .....
Du hättest in dem Termin selbst unter 50% vom VW bieten müssen, damit die Grenzen für den 2.Termin fallen, also weg-fallen....
Das Verfahren ist somit "einstweilen eingestellt" bei einer TV erhält der/die Antragsteller entsprechenden Beschluss mit dem Hinweis auf den Fortsetzungsantrag binnen 6 Monaten, ansonsten das Verfahren aufgehoben wird.
Der/Die Antragsteller müssen also erneut aktiv einen Fortsetzungsantrag stellen.
zur Terminierung:
wenn ein Zuschlag im Versteigerungstermin versagt wurde, weil weniger als 5/10 vom VW geboten wurde, (oder bei Gläubigerantrag weniger als 7/10 vom VW), dann hat das Gericht von Amtswegen einen neuen Termin zu bestimmen. Frühestens in 3 Monaten bis zu 6 Monaten.
Die 6 Monate können dann überschritten werden, wenn die Termindichte einen weiteren Termin innerhalb dieser Frist nicht zulässt. Dann können es sogar, 8,9 oder 12 Monate dauern bis ein neuer Termin bestimmt wird.
In 2020 und 2021 wurden ja viele Termine aufgrund Corona aufgehoben und auf Monate hinaus erst wieder neu terminiert und zum Teil erneut verschoben. All das richtet sich nach den Gegebenheiten an dem jeweiligen Vollstreckungsgericht.....
Re: ZV kein Gebot
Verfasst: 13.03.2023, 13:08
von Vicky
Hallo Addi ,
morgen steht der 2.Versteigerungstermin (Zwangsversteigerung) an nachdem im ersten Termin keine Gebote abgegeben wurden Du hattest mir ja mitgeteilt das wir es versäumt haben im ersten Termin zu bieten damit jetzt im 2 Termin die grenzen 7/10 wegfallen , wie verhält sich morgen in dem Termin ? Sollte wieder kein Gebot abgegeben werden würde das Verfahren ja wohl so wie ich es verstanden habe endgültig eingestellt
Sollten wir dann ein Gebot abgegeben was unter 5/10 liegt damit wieder ein neuer Termin kommt (85a) wo dann die 7/10 u. 5/10 Grenzen aufgehoben werden ? Oder würde der Termin morgen trotzdem endgültig eingestellt werden entweder wegen kein Gebot od.das nicht erreichen der 5/10 Grenze?
Wie kann es zu einem 3.Termin kommen nach 85a wo die Grenzen wegfallen? was müssen wir tun oder beachten ?
Danke.
Re: ZV kein Gebot
Verfasst: 13.03.2023, 16:11
von Addi
Also, wenn es sich um eine TV handelt, gibt es keine 7/10 Grenze, weil es keinen betreibenden Gläubiger gibt.
Richtig ist, bietet morgen niemand, dann wird das Verfahren gem. § 77 ZVG aufgehoben….
Bietet jemand morgen unter 5/10…wird das Gericht das Meistgebot zurückweisen und von Amts wegen einen neuen Termin bestimmen….
Re: ZV kein Gebot
Verfasst: 13.03.2023, 18:56
von Vicky
Danke für die Auskunft.
Re: ZV kein Gebot
Verfasst: 27.03.2023, 14:35
von Vicky
Hallo Addi ,
im letzten Versteigerungstermin das war der 2.(1.Termin kein Gebot) wurde ein Gebot von € 80.000 abgegeben
über das Gebot haben wir noch keine Entscheidung von der Rpfl.erhalten Termin sollte am Freitag sein 24.03.23 weil es von dem Schuldner Anwalt wieder Div.Anträge gab (versuch der Verhinderung Stimmung mache wie auch immer ) Befangenheitsantrag gegen die Rpfl. usw. deswegen wohl der Termin 24.03.23 wg. dem Zuschlag oder Versagung .
Ich hätte gerne gewusst wie es sich jetzt in einem 3. Termin verhält wegen den Wertgrenzen wie gesagt im 2.Termin also im letzten Termin wurden € 80.000 Geboten das Gebot wird ja von Rpfl.zurückgewiesen werden müssen. Würden jetzt in dem nächsten Termin auch Gebote von unter 50% des VKW möglich sein ?
bzw. was muss man Bieten ohne das die Rpfl. das gebot zurückweisen könnte.? geht auch unter 5/10?
VKW 1,07 mio.
Re: ZV kein Gebot
Verfasst: 27.03.2023, 18:14
von Addi
Ganz nachvollziehbar ist es nicht.
Wenn also das letzte Meistgebot mit nur 80.000,-€ rechnerisch eindeutig erkennbar unter 5/10 vom VW lag, hätte mE direkt im Termin der Zuschlag entsprechend versagt werden müssen.
Sind eventuell noch Rechte bestehen geblieben, die mit zu übernehmen sind und rechnerisch zu dem Gebot von 80.000,-€ hinzugerechnet werden müssen?
Ansonsten sollte erstmal die Entscheidung vom 24.03. abgewartet werden, die ihnen ja in den nächsten Tagen zugestellt werden muß, dann können wir ja weiter über diesen Fall reden….
Re: ZV kein Gebot
Verfasst: 24.04.2023, 15:09
von Vicky
Moin ,
das Gebot von 80.000 wurde zurückgewiesen wie erwartet , es diente ja wohl auch dazu damit man den nächsten Termin wahrt und nunmehr in dem nächsten Termin die Wertgrenzen wegfallen .
Die Rpfl. würde jetzt in dem nächsten Termin bei einem Gebot von 3/10 bereits den Zuschlag erteilen.
Hier meine Frage: Wir sind auch neben der Bank betr.Gläubiger sollte das Objekt für 3/10 od.4/10 versteigert werden haben wir natürlich ein Problem und zwar das wir unsere Forderung nicht Realisieren können - gibt es eine Möglichkeit das wir als betr.Gläubiger auch ohne SL Bieten könnten ? Die Bank würde bestimmt von uns auch SL verlangen würde ich mal behaupten deswegen meine Frage da wir auch die betr. Gläubiger sind ob es die Möglichkeit geben könnte das wir auch ohne SL Baten können weil wir sonst ein Problem kriegen - weil ja keiner weiss ob Bieter kommen und wenn für wie hoch versteigert werden würde und bei 3/10 würden wir leer ausgehen und das darf nicht passieren. Irgendein § oder Antrag nachdem wir ohne SL Bieten dürften da auch wir Gläubiger sind ? oder eine Idee was wir machen können .
Danke.
Re: ZV kein Gebot
Verfasst: 24.04.2023, 18:19
von Addi
Sie sollten zunächst direkt mit der betreibenden Gläubiger-Bank abklären, ob diese tatsächlich bei Geboten von ihnen SL verlangt oder nicht. Von daher hätten sie schon mal etwas Aussagekräftiges für den nächsten Termin. Auch könnten sie abklären , ob sie von ihrer Hausbank einen „Bieterscheck“ für diesen Termin erhalten können. Sollten sie nicht Meistbietende bleiben, wird der Scheck ja wieder zurückgegeben und kann der Bank noch am selben Tag zurückgegeben werden.
Der Vorteil wäre, dass sie selbst schon mal ein Gebot vorlegen können zB 5/10 und mehr und somit tatsächlich Interessierte höher bieten müßten. Bietet niemand mehr höher, bleiben sie allerdings an ihr Gebot gebunden.
Auch der Schuldner/Eigentümer kann wie schon erwähnt immer auch SL im Termin verlangen, wenn er denn anwesend ist.
Eine gesetzliche Norm, die sie selbst von der Erbringung der SL befreit wäre nur dann möglich, wenn die weitere betreibende Gläubigerin keinen finanziellen Schaden bei Nichtzahlung des baren Meistgebotes hat.
Dies scheint jedoch nach ihrer Schilderung nicht der Fall zu sein.
Sie könnten allerdings bei einem Meistgebot von „nur 3/10“ vom VW versuchen gegen den Zuschlag wegen Verschleuderung zu inte4venieren. Sieht das Landgericht jedoch keine Verschleuderung und weist die Zuschlagsbeschwerde durch Beschluss zurück wird der Zuschlag für nur 3/10 bindend…
Re: ZV kein Gebot
Verfasst: 08.05.2023, 15:19
von Vicky
Hallo Addi ,
wieder was neues in unserer Sache und zwar hat sich der Schuldner/Eigentümer gemeldet und hat sich jetzt doch dazu entschlossen uns das Objekt wieder zurück zu geben also eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu machen - kannst Du uns sagen wie das mit der Versteigerung wäre Termin soll in 5 Wochen sein angenommen wir würden zum Notar gehen und eine Rückabwicklung des KV vornehmen , dann wären wir wieder neuer Eigentümer die Versteigerung wird aber gegen die jetzige Eigentümerin betrieben zwar aus dinglichem Recht aber wenn wir jetzt neue Eigentümer werden sollten würde die Versteigerung also der nächste Termin wie erwähnt trotzdem stattfinden oder muss die Rpfl.weil ein neuer Eigentümer da ist das Verfahren einstellen und dann gegen den neuen Eigentümer also uns sag ich mal die Versteigerung neu durch führen oder die Bank einen neuen Antrag stellen gegen uns als Eigentümer , oder muss das überhaupt nicht beachtet werden und der Termin wird trotzdem stattfinden weil aus dinglichen Recht Versteigert wird , wie würde sich das verhalten?