ZV kein Gebot
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: ZV kein Gebot
Erfolgt nach Eintragung des ZV- Vermerks im Grundbuch im laufenden Verfahren ein Eigentumswechsel, beeinträchtigt dies grundsätzlich nicht das laufende Verfahren. Es wird somit gegen den neuen Eigentümer fortgeführt. Nur dann, wenn dies in Absprache mit der betreibenden Gläubigerin erfolgt und diese die einstweilige Einstellung bewilligt oder den Versteigerungsantrag zurücknimmt, wird die ZV gestoppt.