Teilversteigerung

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Moderator: Alfred_Hilbert

Chantal
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Teilversteigerung

Beitragvon Chantal » 07.12.2022, 05:21

Hallo


Ich hab mal eine Frage das Haus was zur Teil Versteigerung stand
muss jetzt der Antrag zurück genommen werden da es eine Grundstücks Gemeinde ist und diese im Jahr 2016 schon den Verkauf einer Verkehrs Fläche beantragt hat
Meine Frage jetzt wenn der Eigentümer die Teilversteigerung eines Hauses zurück ziehen muss wie lange dauert dann die wieder Aufnahme der Teilversteigerung

Würde mich über eine Antwort freuen
ansonsten ein schönes Weihnachtsfest

Addi
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Re: Teilversteigerung

Beitragvon Addi » 07.12.2022, 08:00

Der/die oder Ein Antragsteller bestimmt immer als "Herr des Verfahrens" den Verlauf einer Teilungsversteigerung.
Nimmt dieser den Antrag vollständig zurück, wir das Verfahren aufgehoben und der ZV-Vermerk im Grundbuch gelöscht.
Möchte dieser das Verfahren erneut aufnehmen, kann dieser erneut einen Antrag auf Anordnung der TV stellen.

Eine weitere Möglichkeit besteht in Form einer "einstweiligen Verfahrenseinstellung".
Diese kann auf Antrag für 6 Monate durch einen gerichtlichen Beschluss bewirkt werden. In diesem Zeitraum "ruht" das Verfahren, und der Antragsteller hat die Möglichkeit eine anderweitige Einigung hinsichtlich der beschlagnahmten Grundstücke zu bewirken.
Innerhalb der 6 Monate kann jedoch auch jederzeit eine "Verfahrensfortsetzung" beantragt werden und das Verfahren läuft dann weiter....
Achtung:
Gibt es mehrere Antragsteller (z.B. durch Verfahrensbeitritte) gilt eine Antragsrücknahme oder Einstellungsbewilligung n u r für denjenigen, der dies beantragt hat. Hinsichtlich der übrigen Antragsteller würde das Verfahren weiterlaufen...

Chantal
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Re: Teilversteigerung

Beitragvon Chantal » 07.12.2022, 14:28

Hallo Addi,


Vielen Lieben Dank für diese Ausführliche Antwort .

Mit frd.Grüßen Chantal

Chantal
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Re: Teilversteigerung

Beitragvon Chantal » 08.12.2022, 14:03

Hallo Addi,

Noch eine Frage hätte ich
wenn die Teiversteigerung zurück genommen wird ,muss man bei der neu Beantragung alle Kosten noch einmal finanzieren .

Und wenn die Beschlagnahmung im Grundbuch steht dann kann man kein Land verkaufen ist das richtig ,da wir nur ein Miteigentumsanteil und Sondernutzungsrecht haben .

lg Chantal

Addi
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Re: Teilversteigerung

Beitragvon Addi » 08.12.2022, 16:35

Wird ein Verfahren ohne Festsetzung eines Verkehrswertes aufgehoben, richtet sich die Verfahrensgebühr nach dem letzten Einheitswert.
Die Anordnung eines Verfahrens, wie der Beitritt zum laufenden Verfahren kostet 110,-€ als Festgebühr….
Ist der Verkehrswert noch aktuell, kann dieser aus dem dann aufgehobenen Verfahren genommen werden…


Der Verkauf einer beschlagnahmten Immobilie ist möglich. Ist der ZV Vermerk noch im Grundbuch eingetragen muß der neue Eigentümer dies auch gegen sich gelten lassen, die ZV läuft dann insoweit weiter…

Wird das ZV oder TV Verfahren aufgehoben, wird der Vermerk im GB sofort gelöscht, die Beschlagnahme entfällt dann…

Chantal
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Re: Teilversteigerung

Beitragvon Chantal » 08.12.2022, 16:40

vielen lieben Dank

lg Chantal

Chantal
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Re: Teilversteigerung

Beitragvon Chantal » 11.12.2022, 13:59

Hallo Addi,

der Verkehrswert war schon festgesetzt heißt es jetzt wenn das Verfahren aufgehoben wird das beim Späteren Wiederaufnahme alle Kosten noch einmal anfallen.

Liebe Grüße Chantal

Addi
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Re: Teilversteigerung

Beitragvon Addi » 11.12.2022, 20:08


Die höchsten Kosten eines ZV oder TV Verfahrens sind meist die Gutachterkosten.
Sollte in einem späteren neuen Verfahren der VW nicht zu alt sein, kann das Gericht diesen als Grundlage für die VW-Festsetzung des neuen Verfahrens nehmen…
Ansonsten fallen die Kosten für ein neues Verfahren auch erneut an…

Chantal
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Re: Teilversteigerung

Beitragvon Chantal » 12.12.2022, 08:04

Guten Morgen


wieder ein mal Danke für die schnelle Antwort.

Ich wünsche euch allen ein schönes friedliches Weihnachtsfest

Liebe Grüße Chantal

Chantal
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Re: Teilversteigerung

Beitragvon Chantal » 15.12.2022, 05:29

Guten Morgen


Meine Frage

Wenn im Grundbuch der Eintrag die Beschlagung des Objektes wieder gelöscht werden muss
wie teuer wird das geht es nach dem WV und fallen auch wieder Notarkosten an.


Vielen Dank im Voraus

Chantahl


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