Anmeldung von Rechten
Verfasst: 17.11.2022, 22:19
Hallo Addi,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch folgende Fragen:
Wenn für eine Immobilie in der TV noch Schulden (z.B. Mietausfall durch Leerstand, Handwerkerrechnungen, Nebenkostenabrechnung) offen sind, kann ein Miterbe diese bei der TV geltend machen?
Zu welchem Zeitpunkt muss er diese anmelden? (z.B. zum Versteigerungs- oder zum Erlöstermin?)
Wenn diese Schulden nicht angemeldet werden, muss dann der Ersteher für diese gerade stehen?
Vielen Dank nochmals.
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch folgende Fragen:
Wenn für eine Immobilie in der TV noch Schulden (z.B. Mietausfall durch Leerstand, Handwerkerrechnungen, Nebenkostenabrechnung) offen sind, kann ein Miterbe diese bei der TV geltend machen?
Zu welchem Zeitpunkt muss er diese anmelden? (z.B. zum Versteigerungs- oder zum Erlöstermin?)
Wenn diese Schulden nicht angemeldet werden, muss dann der Ersteher für diese gerade stehen?
Vielen Dank nochmals.