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Zwangs oder Teilungsversteigerung???
Verfasst: 11.09.2022, 16:56
von Ben
Hallo Community,
ich habe aus triftigen Gründen beim Gericht nach einer Scheidung eine Teilungsversteigerung beantragt und die Bank hat parallel eine Zwangsversteigerung beantragt, beides weil die Gegenseite keine Einigung/ Lösung wünscht. War weder an einer Verlängerung des Kredit einverstanden, daher die Zwangsversteigerung seitens der Bank, noch war sie ein einer gütlichen Lösung interessiert, sie zahlt mich aus, kann übernehmen, ich zahle sie aus , ich bleibe drin, daher von meiner Seite aus die Teilungsversteigerung. Jetzt nach langem hin und her habe ich bezüglich der beiden Varianten, Teil und Zwangsversteigerung Post vom Amtsgericht erhalten.
Welche Variante wäre für mich besser mit der Intention das das Objekt zu behalten?
Im Grundbuch sind 135K eingetragen.
Verkehrswert wurde auf 300K festgelegt.
Wenn ich es kaufen möchte, wieviel muss ich bieten?
Bei der TV bekommt man bei wieviel % des Verkehrswertes den Zuschlag?
Bei der TV müssen ja m.E. auch die eingetragenen Grundschulden, in dem Fall 120K übernommen werden, muss ich diese auch übernehmen oder wir nehmen an ich erhalte den Zuschlag bei 270K davon müssen 100K für die offenen bei der Bank bezahlt werden und den Rest durch beide Parteien und muss ich meine Hälfte auch vorab zahlen?.
Bei der Bank sind ca. 100K offen.
Sind beide im Grundbuch eingetragen 50/50.
Welche Variante wäre für mich besser? Wie kann ich dann dementsprechend diese Variante auswählen, evt. das ich bei der nicht gewünschten Variante einen Einspruch einlege und dann automatisch die andere und gewünschte Variante zum Tragen kommt ?
Viele offene Fragen danke für die Hilfe und Geduld vorab.
Re: Zwangs oder Teilungsversteigerung???
Verfasst: 11.09.2022, 18:55
von Addi
Ein Wahlrecht liegt natürlich nicht bei Ihnen.
Das ist Aufgabe des Gerichts dies eigenständig zu regeln.
Wird zunächst die ZV durchgeführt, bleibt das Grundpfandrecht der Bank nicht mehr bestehen, Sie haben keine Berechnungsprobleme und ein Überschuss am Erlös würde den beiden Ex- Eigentümern zugeteilt.
Und die TV wäre damit erledigt, weil die alte Eigentümergemeinschaft nicht mehr besteht…..
Wird zunächst die TV durchgeführt und das Grundpfandrecht bleibt bestehen, ist dieses direkt gegenüber der Bank in voller Höhe auszugleichen, hinsichtlich des nicht mehr valutierenden Teils besteht dann ein Rückgewährsanspruch der beiden alten Eigentümer gegenüber der Bank….
Den Zuschlag bekommt immer der Meistbietende, Spekulationen über die Höhe des Meistgebotes führen zu keiner befriedigenden Antwort, weil diese derzeit bei interessanten und werthaltendere Immobilien meist über dem VW liegen….
Re: Zwangs oder Teilungsversteigerung???
Verfasst: 14.09.2022, 11:29
von Ben
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Darf ich denn bei der ZV auch mitbieten?
Und sehe ich es richtig, das bei einer TV die Grundschuld zusätzlich zu dem Bargebot auch bezahlt/ übernommen werden muss? Dann wäre doch eine TL falls ein Dritter es kaufen sollte für mich finanziell besser oder ?
Re: Zwangs oder Teilungsversteigerung???
Verfasst: 14.09.2022, 16:53
von Addi
Zunächst, jede partei-und prozeßfähige Partei darf in Deutschland mit bieten….
Ob ZV oder TV es bleibt sich eigentlich gleich, weil beim Bestehen bleiben der Grundschuld diese richtigerweise neben dem Bargebor mit übernommen und irgendwie letztlich auch aus/abgelöst werden muss. Entweder gegenüber der Bank als Sicherungsnehmer, wenn diese noch valutuiert oder an den Schuldner/Eigentümer, wenn diese sich in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt hat….
Bei der ZV ist diese zunächst nicht mit auszubieten, wenn hieraus betrieben wird und diese somit erlischt, aber dann liegen die Meistgebotes auch deutlich höher als bei einer TV und übersteigen meist den VW….
Re: Zwangs oder Teilungsversteigerung???
Verfasst: 26.10.2022, 20:20
von Ben
Hallo nochmal mit einem Update: das Gericht hat das Gutachten welches im Rahmen der TV diese ich ja beantragt habe als Grundlage für die ZV genommen, in 3 Monaten ist der Termin für die ZV angesetzt. Meine Frage, wenn die Parteien sich doch vorzeitig einigen und die Schuld bei der Bank beglichen wird, kann diese die ZV zurücknehmen? Und wenn ich mitbiete und den Zuschlag erhalte, muss ich den kompletten Betrag den ich mitgeboten habe auch zahlen oder gibt es eine Möglichkeit, das ich nur die Bank auszahle und den Anteil von der Gegenpartei? Zum Beispiel, 100K bei der Bank offen, ich erhalte den Zuschlag bei 250 K, würde also 100 K der Bank zahlen und 75k der Gegenseite, dann müsste ich ja einen Kredit auf aufnehmen von 175k ansonsten 250k was ja aktuell nicht einfach ist wegen hoher Zinsen. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Re: Zwangs oder Teilungsversteigerung???
Verfasst: 27.10.2022, 07:21
von Addi
…..
In allen ZV oder TV ist das bare Meistgebot plus Zinsen hierauf an das Gericht zur Verteilung zu zahlen. Die Rechte die bestehen bleiben und übernommen wurden, sind gegenüber den/der Gläubigerbank auszugleichen…
Und nochmal nicht gesondert mitzubieten…..
Bei dem VW von 300.000,- sind 70% 210.000,-, die Sie bieten könnten um den Zuschlag zu erhalten….
Bei den 100.000,- der Bank sind ja immer noch die eingetragenen dinglichen Zinsen von meist 15% zu berücksichtigen, die in das Geringste Bargebot fallen….
Sollte die Bank vorab ausgeglichen werden und den Antrag auf ZV zurücknehmen, bleibt noch die TV.
Hier bleibt dann aber auch das noch eingetragene Recht der Bank bestehen, wenn es nicht vor dem TV Termin im Grundbuch gelöscht wird…..
Es ist dann eine verdeckte Eigentümergrundschuld für beide Eigentümer, die dieses Recht abgelöst haben…
Re: Zwangs oder Teilungsversteigerung???
Verfasst: 16.11.2022, 10:28
von Ben
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
„Bei den 100.000,- der Bank sind ja immer noch die eingetragenen dinglichen Zinsen von meist 15% zu berücksichtigen, die in das Geringste Bargebot fallen….“
Können sie mir das bitte erläutern ?
Muss der Ersteigerer ob einer der Parteien oder ein Dritter die Kosten zusätzlich bezahlen ? Und wieviel wären es bei 15% und 100K €?
Und noch eine Frage, ist ein Widerspruch NACH der ZV von mir möglich ? Dann hätte man ja eine verbindliche Zahl / Angebot was die Immobilie bei einer ZV tatsächlich „ bringt „ da vorab zwecks der Einigung der beiden Parteien eine massive Diskrepanz besteht, die eine Partei nimmt als Basis den VW die andere will das doppelte und somit ist eine Einigung vorab nicht möglich, zudem man ja bei der Ersteigerung auch als Partei den gesamten Betrag erstmal zahlen muss und es hier schon scheitert.
Ein Widerspruch wäre auch sinnvoll, da ja die Partei die aktuell in der Immobilie wohnt bei einem Verkauf sofort raus muss und bei dem aktuellen Wohnungsmarkt unmöglich ist sofort eine Wohnung zu finden.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Lieben Dank
Re: Zwangs oder Teilungsversteigerung???
Verfasst: 17.11.2022, 17:25
von Addi
Sie scheinen eine ganz falsche Vorstellung von der Durchführung einer gerichtlichen Versteigerung zu haben.
Es geht nicht darum die Bedürfnisse, sich nicht einigungswilliger Eigentümer, vollends zu befriedigen.
Die TV hat nur den Zweck eine „nicht teilbare Immobilie“ in einen teilbaren Versteigerungserlös umzuwandeln.
Selbstverständlich sind sämtlich eingetragenen dinglichen Rechte des antragstellenden Miteigentümers zu beachten, letztendlich auch an die Gläubigerbank zu zahlen.
Der eingetragene dingliche Zins von ca. 15% soll die Gläubigerbank im Falle einer Versteigerung vor einem hohen finanziellen Verlust schützen. Das zu Grunde liegende Darlehen ist vermutlich mit Zinsen unter 5% p.a. zu verzinsen. Haben die bisherigen Miteigentümer ihre Zahlungpflichten gegenüber der/den Gläubigerbanken immer erfüllt und besteht kein Rückstand, sind die eingetragenen 15% Zinsen erst ab Zuschlag vom Ersteher an die Bank zu zahlen, das Darlehen vollständig abzulösen oder ein neuer Vertrag mit der Bank zu schließen.
Das alles können sie aber direkt von der finanzierenden Bank selbst erfahren..
Ein Widerspruch gegen was auch immer ist zu begründen und kann sich eigentlich nur auf formelle Fehler bei Durchführung der Versteigerung selbst beziehen. Selbstverständlich nicht gegen irgendwelche Einwendungen, weil ihnen die Höhe des Meistgebotes oder der Meistbietende nicht passt.
Wie schon erwähnt ist eine Versteigerung immer der schlechteste Weg den Preis zu erzielen, den man sich wünscht, da viel zu viele Unabwegbarkeiten in so ein Verfahren mit reinspielen, die vorab weder sichtbar noch kalkulierbar sind.
Sie haben den Weg der TV gewählt und müssen die Spielregeln akzeptieren, oder nehmen den Antrag auf Versteigerung zurück und einigen sich wie vernünftige Menschen mit dem anderen Teil….