Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Gebühren

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Moderator: Alfred_Hilbert

floriand
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Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Gebühren

Beitragvon floriand » 25.08.2022, 10:08

Einige Monate nach der Teilungsversteigerung eines Hauses wurde von der Stadtverwaltung beschlossen, dass unrechtmäßig erhobene Anschlussgebühren an die Grundstückseigentümer zurückgezahlt werden. Die Gebühren wurden vor rund 20 Jahren erhoben. Diese recht hohen Gebühren wurden vom früheren Eigentümer gezahlt. Die Rückzahlung bekommt aber der neue Eigentümer von der Stadtverwaltung überwiesen. Kann der frühere Eigentümer die Herausgabe des überwiesenen Betrages durch den neuen Eigentümer geltend machen?

Addi
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Re: Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Gebühren

Beitragvon Addi » 25.08.2022, 16:10

Das ist eher eine zivilrechtliche Frage, die mit einer ZV wenig zu tun hat.
Vom Gefühl wissen sie selbst, dass ihnen die Rückzahlung rechtmäßig nicht zusteht, da sie diese ja damals auch nicht entrichtet haben….
Von daher handeln sie nach ihrem Gewissen oder lassen sich auf einen Rechtsstreit ein….

floriand
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Re: Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Gebühren

Beitragvon floriand » 25.08.2022, 20:17

Danke für die Antwort. Allerdings bin ich (auch vom Gefühl her) der Meinung, dass mir die Rückzahlung rechtmäßig zusteht. Meine Eltern haben die Beiträge damals gezahlt. Wem, wenn nicht deren Erben bzw. Rechtsnachfolgern sollte die Rückzahlung sonst zustehen? Ich fände es völlig ungerecht, wenn fremde Leute dieses Geld einfach geschenkt bekämen.


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