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Festlegung des Einstiegsgebotes
Verfasst: 13.08.2022, 06:34
von Vani
Gute Tag,
Ich habe hier um Forum zum Einstiegsgebot noch nichts gefunden und würde mich freuen etwas dazu zu erfahren, wie dieses festgelegt wird.
Z.B.
Verkehrswert liegt bei 400.000€
Wie hoch ist dann das Einstiegsgebot?
Wird dieses vom Gericht festgelegt? Wann?
Und was sind die Grundlagen des Gerichts dafür?
Oder geben dass die Bieter am Tag der ZV mit ihren Abgaben an Geboten vor?
Vielen Dank
Vani
Re: Festlegung des Einstiegsgebotes
Verfasst: 13.08.2022, 21:13
von Addi
Den Begriff Einstiegsgebot gibt es im ZVG nicht.
Das was Sie meinen bezeichnet man als sogenanntes „Geringstes Gebot“.
Dieses setzt sich zusammen aus dem A. Bestehenbleibenden Teil“ und B. dem „ Barzuzahlenden Teil“.
Bleiben Rechte im Grundbuch bestehen, fallen diese in die Rubrik A. sind nicht im Bargebot enthalten erhöhen aber den Bar geborenen Betrag und bilden mit diesem zusammen das sogenannte „Meistgebot“.
Das Geringste Gebot wird von dem Gericht für jede Versteigerung gesondert aufgestellt und bekanntgegeben.
Entscheidend für die Höhe des Meistgebotes sind weder die 5/10 noch die 7/10 Grenze sondern immer der Betrag, den die betreibende Gläubigerin erwartet, haben muß, um deren Forderung abzudecken.
In der Regel liegen die Meistgebote derzeit meist immer über dem festgesetzten Verkehrswert, so dass dies ihre Orientierung für die Höhe ihres Gebotes sein sollte….
Re: Festlegung des Einstiegsgebotes
Verfasst: 23.08.2022, 21:47
von Vani
Danke!
Dann muss ich somit noch auf die Bekanntgabe des Geringsten Gebotes vom Gericht warten.
Ich schätze, dass dieses dann bei Bekanntgabe des ZV Termins mitgeteilt wird?
Re: Festlegung des Einstiegsgebotes
Verfasst: 24.08.2022, 06:38
von Addi
……
Das Geringste Gebot wird erst direkt und unmittelbar im Termin aufgestellt und bekanntgegeben, da sich dieses durch Anmeldungen bis zur Aufforderung Gebote abzugeben immer noch verändern kann….