Teilungsversteigerung - Verteilungstermin
Verfasst: 06.08.2022, 19:33
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Fall:
- Teilungsversteigerungs-Termin hat bereits stattgefunden
- ein Miteigentümer hat die Immobilie ersteigert
Was passiert, wenn die anderen Miteigentümer bis zum Verteilungstermin keine Einigung über die Verteilung des Erlöses erzielen?
Mein Verständnis ist, dass das Gericht dann den Betrag hinterlegen lässt solange keine Einigung vorliegt.
Mich würde nur interessieren, wenn der frühere Miteigentümer den vollen Kaufpreis an das Gericht entrichten muss, ob dann die "nicht-zustimmenden" Eigentümer für ihre Nicht-Einigung schadensersatzpflichtig (z.B. Darlehenszinsen für Darlehen auf volle Kaufpreissumme statt Darlehen auf anteiliger Summe).
Können auch Gründe für die Nicht-Einigung angeführt werden, die nichts mit der Immobilie zu tun haben?
Und ist es überhaupt so, dass eine Einigung vor Verteilungstermin es ermöglicht, dass nur anteilig der Kaufpreis gezahlt werden kann? Oder ist auch das eine Fehleinschätzung, weil immer das Gesamtgebot/Kaufpreis für die gesamte Immobilie zu entrichten ist?
Vielen Dank und schönen Abend
Sozialarbeiter
folgender Fall:
- Teilungsversteigerungs-Termin hat bereits stattgefunden
- ein Miteigentümer hat die Immobilie ersteigert
Was passiert, wenn die anderen Miteigentümer bis zum Verteilungstermin keine Einigung über die Verteilung des Erlöses erzielen?
Mein Verständnis ist, dass das Gericht dann den Betrag hinterlegen lässt solange keine Einigung vorliegt.
Mich würde nur interessieren, wenn der frühere Miteigentümer den vollen Kaufpreis an das Gericht entrichten muss, ob dann die "nicht-zustimmenden" Eigentümer für ihre Nicht-Einigung schadensersatzpflichtig (z.B. Darlehenszinsen für Darlehen auf volle Kaufpreissumme statt Darlehen auf anteiliger Summe).
Können auch Gründe für die Nicht-Einigung angeführt werden, die nichts mit der Immobilie zu tun haben?
Und ist es überhaupt so, dass eine Einigung vor Verteilungstermin es ermöglicht, dass nur anteilig der Kaufpreis gezahlt werden kann? Oder ist auch das eine Fehleinschätzung, weil immer das Gesamtgebot/Kaufpreis für die gesamte Immobilie zu entrichten ist?
Vielen Dank und schönen Abend
Sozialarbeiter