Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

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Moderator: Alfred_Hilbert

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 11.09.2022, 14:03

…..
Ja, ich kenne es aus eigener Erfahrung…das Gericht muß und wird eine wirksame Pfändung anerkennen…..

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 11.09.2022, 16:19

Vielen vielen Dank , für Deine hilfreichen Informationen und Erklärungen .

Ich bin jetzt viel beruhigter , jetzt bin ich gespannt wie es am Tag der Versteigerung weiter geht was da passiert.

Nochmals vielen Dank für die Informationen und den Erklärungen wie der Ablauf bei der Versteigerung in unserem Fall wäre.

Danke Danke

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 13.09.2022, 11:59

Hallo Addi , der ZV Termin wurde gestern abgesagt , wie schon fast zu erwarten war das ist Einmalig was hier passiert , Aufgrund des Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a .

Den Beschluss haben wir noch nicht es soll wohl ein Gutachten über den Simulanten erstellt werden ,
wie es weiter gehen soll keine Ahnung.

Hast Du hier einen Ratschlag was wir machen können.?

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 13.09.2022, 16:39

Hmmm,
Schade, dass da wohl eine Rechtspflegerin am Werke ist, die halt schnell einknickt und Schiss hat einen Termin durchzuziehen.
Ihr habt die Möglichkeit „sofortige Beschwerde“ gegen die Einstellung einzulegen, aber der Termin ist aufgehoben und futsch.
Selbst wenn ein neuer Termin in ein paar Monaten anberaumt wird, wir der Schuldner wieder mit der selben Masche aufwarten und eine Terminsdurchführung blockieren…..
Von daher besteht m.E. Derzeit keine andere Möglichkeit als abwarten……

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 15.09.2022, 14:58

Hallo Addi , wir haben heute den Beschluss bekommen vom AG / Rpfl. die sofortige Beschwerde wird vorbereitet ich habe aber noch ein Problem die Rpfl.schreibt in Ihrem Beschluss in einem Absatz -

es sei weiterhin angemerkt , dass auch aus verfahrensrechtlicher Sicht die Versteigerung des hälftigen ideellen Anteils wenig Aussicht auf Erfolg gehabt hätte - die Ermittlung des geringsten Gebot würden Recht im Gesamtwert von 388.048,81 bestehen bleiben , bei der Ermittlung des Bargebots wurde ein betrag v 198.554,98 festgestellt so dass das geringste Gebot im Falle einer Versteigerung bei 586.603,79 liegen würde ein Bieter müsste um ein wirksames Gebot abgeben zu können bei einem Betrag v 586.603,79 beginnen , diesem Gebot steht ein VKW v 254.000 gegenüber. Genau so hat sie die RPFl.das geschrieben .

Das Grundbuch gibt folgendes her Abt. III
Nr.8 Grundschuld f Bank 200.000 DM die nicht valutieren wie bekannt.
Nr.9 Grundschuld 70.000 DM. das gleiche wie 8 Valutieren nicht mehr
Nr.10 3.259,41 € nur lastend auf Anteil 4b sind wir.
Nr.11 250.000 € nur lastend auf 4b haben wir eintragen lassen für uns
Nr.12 50.273 € Anteil 4a unsere Sicherungshypothek
Nr.13 100.513 € Anteil 4a unsere Sicherungshypothek wo wir auch die Versteigerung draus betreiben.

Und dann kommt die Anmeldung der Bank aus Rang 8 u.9 die nicht mehr Valutieren und Rückgewähr Gepfändet und v Exfrau abgetreten wurde ihre hälfte.

Anmeldung der Bank war wie auch schon mal mitgeteilt

Nr.8 bevorrechtigte Zinsen 30.677,51. Nr.9 10.737,13
laufende Zinsen 29.910,58 10.468,70
weitere Zinsen 15 Tage. 639,11. 223,69
Kapital bleibt bestehen. 102.258,38 35.790,43

Das sind die Zahlen / Beträge aus dem Grundbuch und Anmeldung der Bank.

Wie kommt die Rpfl. jetzt auf diese Anmerkung wie ich oben schon geschrieben habe mit diesen Beträgen von insgesamt 586.603,79.

Kannst Du mir das erklären , das ist doch richtig oder ich komme auf diese Zahl nicht .

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 15.09.2022, 17:35

Na ja im Falle der TV rechnet sie einfach den bestehenbleibenden Teil von 388.048,81 € und das geringste Bargebot von 198.554,98€ zusammen sodass letztlich das Geringste Gebot insgesamt bei 586.603,79 € liegt….
Aber Euch gehören ja im Grunde alle 6 Rechte im Grundbuch, welche durch Befriedigungserklärung eurerseits ja nicht von Euch zu zahlen sind.
Sinn macht es aber die Pfändung der Eigentümergrundschuld III Nr. 8 im GB eintragen zu lassen und hieraus dann die ZV eigenständig aus bestem Rang zu betreiben…Dann erlöschen alle eingetragenen Rechte und auch der barzuzahlende Teil des GG beläuft sich dann nur noch auf Verfahrenskosten und Grundbesitzabgaben…
Von daher geht die Sache jetzt parallel an, damit unter den neuen Voraussetzungen ein baldiger neuer Termin in der ZV bestimmt werden kann.

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 15.09.2022, 18:09

Aber das ist doch eine Zwangsversteigerung die wir eingeleitet haben nur sein Teil die ideelle Hälfte soll versteigert werden.
Ich verstehe es nicht.

Die Pfändung der Grundschuld und Rückgewähransprüche im Grundbuch eintragen zu lassen haben wir bereits beantragt , Du hast aber mal geschrieben das wir das nicht brauchen :roll:

Aber nochmal das ist keine TV , eine Zwangsversteigerung nur das halbe Haus die andere hälfte haben wir gekauft

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 15.09.2022, 18:53

könnten wir vielleicht auch mal telefonieren.

Vicky
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Vicky » 15.09.2022, 19:28

könnten Du mir auch mitteilen wie sich den die Zahlen 388.048,81 u die 198.554,98 zusammen setzen , deswegen habe ich genau die Beträge mitgeteilt die im Grundbuch stehen , die genauen Kosten für das Verfahren habe ich nicht 4000 Kostenvorschuss für Gutachter haben wir bezahlt und eine kleine Rg noch da kommt es auch nicht drauf an ich komme da nicht annähernd ran an die zahlen die die Rpfl. da wiedergibt.

Addi
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Re: Zwangsversteigerung eines 1/2 ideellen Miteigentumsanteil

Beitragvon Addi » 16.09.2022, 08:14

......
rechnerisch ermittelst du den bestehenbleibenden Teil des GG aus den Rechten III Nr.8,9 und 11..:
III Nr.8= 102.258,38 €
III Nr.9 = 35.790,43 € und
III Nr.11 = 250.000,-€

der bar zu zahlende Teil des GG setzt sich zusammen aus den laufenden angemeldeten und rückständigen Zinsen:
III Nr.8 = 30.677,51€
III Nr.9 =10.737,13€
laufende Zinsen 29.910,58 € und 10.468,70€
sowie weitere Zinsen 15 Tage. 639,11 € und 223,69 €
Summe: 82.656,72 € wie sich die fehlenden 115.898,26 € zusammensetzen weiß ich nicht.....

Aber, aus der Ferndiagnose ist es schwer zu beurteilen.
von daher von mir eine PN


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