Teilungsversteigerung - Miterbe bewohnt Haus
Verfasst: 23.05.2022, 17:29
Hallo,
durch den Tod unserer Mutter und der Uneinigkeit der 4 Kinder kam es leider zur Teilungsversteigerung der beiden Häuser. In einem dieser Häuser bewohnt meine Schwester (=Miterbin) die EG-Wohnung und pflegte dort auch meine Mutter bis zu ihrem Tode. Zwar hat meine Schwester einen schriftl. Mietvertrag, dem sie auch etliche Jahre ordentlich nachkam, aufgrund Ihrer guten Pflege wollte meine Mutter von ihr jedoch keine Miete incl. NK mehr. Diese Zusage "auch über ihren Tod hinaus" erfolgte nur mündlich, wurde jedoch jahrelang so beibehalten.
Nun meint der neue Erwerber (Zufällig ein RA), dass meine Schwester auch Eigentümerin sei und der Mietvertrag somit nichtig, Ebenso sei der Mietvertrag durch das gewollte kostenlose Wohnen dort "zerfallen". Er dürfe die Wohnung also theoretisch räumen, lässt meine Schwester dort aber unter Zahlung einer wesentlich höheren Miete
weiter dort wohnen.
Ist dies gerechtfertigt oder kann sich meine Schwester auf den alten Mietvertrag berufen???
Einen schönen sonnigen Tag wünscht Euch
Eddy
durch den Tod unserer Mutter und der Uneinigkeit der 4 Kinder kam es leider zur Teilungsversteigerung der beiden Häuser. In einem dieser Häuser bewohnt meine Schwester (=Miterbin) die EG-Wohnung und pflegte dort auch meine Mutter bis zu ihrem Tode. Zwar hat meine Schwester einen schriftl. Mietvertrag, dem sie auch etliche Jahre ordentlich nachkam, aufgrund Ihrer guten Pflege wollte meine Mutter von ihr jedoch keine Miete incl. NK mehr. Diese Zusage "auch über ihren Tod hinaus" erfolgte nur mündlich, wurde jedoch jahrelang so beibehalten.
Nun meint der neue Erwerber (Zufällig ein RA), dass meine Schwester auch Eigentümerin sei und der Mietvertrag somit nichtig, Ebenso sei der Mietvertrag durch das gewollte kostenlose Wohnen dort "zerfallen". Er dürfe die Wohnung also theoretisch räumen, lässt meine Schwester dort aber unter Zahlung einer wesentlich höheren Miete
weiter dort wohnen.
Ist dies gerechtfertigt oder kann sich meine Schwester auf den alten Mietvertrag berufen???
Einen schönen sonnigen Tag wünscht Euch
Eddy