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muss der neue Eigentümer Schulden einer WEG zahlen?

Verfasst: 15.04.2012, 09:59
von janana
Hallo,

ich habe vor kurzem eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ersteigert, das, wie sich leider erst jetzt rausgestellt hat, sehr hohe Schulden,vor allem an Betriebskosten, und eine grosse Reparaturstau aufweist.

Im Gutachten stand nur was von dem Reparaturstau, dem entsprechend wurde der Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Weder der Gläubiger Bankvertreter noch jemand vom Amtsgericht konnte (oder wollte) mir Auskunft geben, ob das Objekt irgendwelche Schulden hat, die auf mich fallen könnten. Selbst die Kontaktinformationen vom aktuellen Hausverwalter wurden mir vorenthalten: mir wurde jedes Mal der alte Eigentümer als Hausverwalter genannt (den ich natürlich nie erreichen konnte). Erst nach dem ich den Zuschlag bekommen habe, hat mir die Rechtspflegerin den richtigen Hausverwalter verraten. Der mir allerdings seinerseits auch keine konkreten Informationen geben wollte ohne den Nachweis, dass ich die neue Eigentümerin bin. Hätte ich das früher gewusst, hätte ich die Finger von diesem Objekt weg gelassen oder definitiv nicht so hoch geboten. Nun ist es zu spät...

Aber noch mal zurück zur Objektschulden:

Diese Schulden wurden von einigen Eigentümern verursacht, weil sie über längere Zeit kein Wohngeld bezahlt haben (angeblich ihre Mieter haben keine Miete bezahlt). Der ehemalige Hausverwalter zugleich der Eigentümer von 1/3 aller Wohnungen hat das Haus einfach niederwirtschaftet. Er selbst ist nun pleite (privat Insolvenz) und nicht zahlungsfähig (man kann auch praktisch nix bei ihm verpfänden-alle seine Wohnungen wurden ja eh schon von der Bank zwangsversteigert).

Der neue Hausverwalter will diese Schulden und die versäumten Reparaturkosten auf alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (auch auf die neuen dazu eingestiegenen Eigentümer) umlegen.

Bevor ich das Objekt ersteigert habe, habe ich mich extra erkundigt, ob ich als neue Eigentümerin für die ausstehenden Wohngeldzahlungen meines Vorgängers und für die Nachzahlung aus der Jahresbetriebskostenabrechnung haften muss.
Mir wurde gesagt, dass ich nur für die Zahlungen ab dem Zeitpunkt des Wohnungserwerbs aufkommen muss.

Nun ist die Frage, ob im Falle einer Eigentümergemeinschaft, wenn sie verschuldet ist - hier hohe Schulden an die Stadtwerke (Heizung,Wasser und Strom), unabhängig davon wann und von wem diese alten Schulden eigentlich verursacht wurden, alle Eigentümer (alte und neue) sie abbezahlen müssen?
Man steigt so zu sagen ins Boot ein und muss mitanpacken? Bei den Reparaturkosten , kann ich das noch nachvollziehen, man hat ja schliesslich beim Verkehrswert dadurch den Abzug bekommen. Aber was diesen alten Schuldenberg aus den Betriebskosten betrifft, verstehe ich nicht so ganz und wollte es genau wissen.

Vielleicht kann mir jemand hier meine Frage beantworten oder einen Tipp geben, wo man sich beraten lassen kann.

Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar dafür! Es wird bestimmt auch für manch anderer hier interessant zu wissen , was man so alles bei einer Zwangsversteigerung noch berücksichtigen soll und welche Folgen es geben könnte.

Gruß, Jana

Re: muss der neue Eigentümer Schulden einer WEG zahlen?

Verfasst: 16.04.2012, 11:12
von miha
Hallo janana,

für die bestehenden Schulden haftet der Ersteher nur eingeschränkt.
Lies BGH, Urteil v. 10.3.1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866 f.

Eine schöne Abhandlung gibt es hier: www.hausverwaltung-feuchter.de/pdf/Info ... aftung.pdf

Gruß miha