Teilungsversteigerung
Verfasst: 19.04.2022, 10:20
Kann ich bewirken, dass ich den auf meinem eigenen Grundstücksanteil entfallenden Teil des Gebots nicht zahlen muss?
Das ist zwar eigentlich nicht so ganz einzusehen, aber so ist es im Gesetz nun mal geregelt. Die Alteigentümer – sofern sie mit als Bieter auftreten – sind in der Teilungsversteigerung sowieso gegenüber Dritten benachteiligt. Denn sie sind die einzigen, deren Vermögen in dem Grundstück gebunden ist. Daher verfügen sie über weniger flüssige Mittel, um Gebote abzugeben. Dann wäre es vorteilhaft, wenn nur die Hälfte zu zahlen wäre.
Das ist zwar eigentlich nicht so ganz einzusehen, aber so ist es im Gesetz nun mal geregelt. Die Alteigentümer – sofern sie mit als Bieter auftreten – sind in der Teilungsversteigerung sowieso gegenüber Dritten benachteiligt. Denn sie sind die einzigen, deren Vermögen in dem Grundstück gebunden ist. Daher verfügen sie über weniger flüssige Mittel, um Gebote abzugeben. Dann wäre es vorteilhaft, wenn nur die Hälfte zu zahlen wäre.