Teilungsversteigerung
Verfasst: 19.04.2022, 10:13
Kann ich die Auszahlung des Erlöses an die Gegenseite blockieren und meinen Anteil sofort wieder erhalten?
Stellen Sie sich vor, ich hätte aus irgendwelchen Gründen noch Forderungen an die Gegenseite (z.B. bei Ehescheidung die Forderung auf den Zugewinnausgleich oder Forderungen aus Gesamtschuldnerausgleich, da ich Verbindlichkeiten für das Grundstück allein getragen haben).
Dann wäre es sinnvoll, diese Forderung gleich geltend zu machen und übe an der Gegenseite zustehenden Erlösanteil ein Zurückbehaltungsrecht aus, widerspreche also der Auszahlung, auf dass meine Forderung auch sichergestellt wird. Ansonsten könnte es nämlich leicht passieren, dass ich meine Forderung nicht durchsetzen kann.
Stellen Sie sich vor, ich hätte aus irgendwelchen Gründen noch Forderungen an die Gegenseite (z.B. bei Ehescheidung die Forderung auf den Zugewinnausgleich oder Forderungen aus Gesamtschuldnerausgleich, da ich Verbindlichkeiten für das Grundstück allein getragen haben).
Dann wäre es sinnvoll, diese Forderung gleich geltend zu machen und übe an der Gegenseite zustehenden Erlösanteil ein Zurückbehaltungsrecht aus, widerspreche also der Auszahlung, auf dass meine Forderung auch sichergestellt wird. Ansonsten könnte es nämlich leicht passieren, dass ich meine Forderung nicht durchsetzen kann.