Teilungsversteigerung / Übersicht der Kosten

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Moderator: Alfred_Hilbert

youknowwhy
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Teilungsversteigerung / Übersicht der Kosten

Beitragvon youknowwhy » 08.04.2022, 14:05

Hallo zusammen,

demnächst findet eine TV für eine für mich sehr interessante ETW statt.
Verkehrswert ist circa 1.6 Mio € inklusive Stellplatz.

Für den Fall, dass ich z.B. für 1.650.000€ den Zuschlag bekommen,
würden zusätzlich folgende Kosten anfallen:

a) mein Gebot i.H.v. 1.650.000€
b)4% Zinsen auf das Gebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin, theoretisch bei z.B. 40 Tagen: 7.333€ --> diese könnte ich jedoch umgehen, wenn ich direkt nach dem Termin das Gebot hinterlege, richtig?
c)4,5% Grunderwerbssteuer: 74.250€
d) Gerichtskosten für den Zuschlag--> wie hoch wären die in diesem Fall?
e) Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch--> wie hoch wären die in diesem Fall?
f) Sonstige Kosten?

Würde mich über eine Antwort freuen :)

youknowwhy
Beiträge: 2
Registriert: 08.04.2022, 14:00

Re: Teilungsversteigerung / Übersicht der Kosten

Beitragvon youknowwhy » 08.04.2022, 14:45

und Nachtrag:
wenn mein Vater und ich gemeinsam die Wohnung kaufen wollen (oder vielleicht nur ich) ist noch nicht ganz klar,
für die Zulassung zum Bieten ist ja nur entscheidend, dass die 10% Sicherheitsleistung vorliegt, z.B. von seiner Sparkasse in Form eines Checks oder?

Und wie wir dann letztendlich den Betrag überweisen, ob von meinem Konto oder wie auch immer, ist unsere Sache und danach richtet sich dann auch wer Eigentümer wird oder?

Addi
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Re: Teilungsversteigerung / Übersicht der Kosten

Beitragvon Addi » 09.04.2022, 09:50

Die Gebühren für die Erteilung des Zuschlags und die Umschreibung im Grundbuch sind Festgebühren, die sich nach der Höhe des Wertes (Meistgebot und eventuell bestehenbleibende Rechte) richten.

Die SL kann durch vorherige Einzahlung i.H.v. 10% des VW auf das Konto der Justizkasse überwiesen werden, als Bieterscheck- ausgestellt von Ihrer Bank/ Sparkasse oder als selbstschulderische Bürgschaftserklärung nachgewiesen werden.
Das restlich zu zahlende Meistgebot wird Ihnen Taggebäudes vom Gericht berechnet und Sie haben die Zahlungsfrist bis zum Verteilungstermin. Von welchem Konto das Meistgebot letztlich überwiesen wird ist unerheblich.


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