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Teilungsversteigerung
Verfasst: 31.03.2022, 10:10
von Hoffnung
Hallo,
Habe eine Frage zur Teilungsversteigerung. Mein Ex Mann hat dies eingeleitet und ich habe den beitritt zugesagt.
Welche rechte habe ich jetzt, kann ich den Verkauf bei termin ablehnen?
Und wenn ich biete kann er ablehnen?
Oder er dem dritten zustimmt kann ich dann verweigern?
Re: Teilungsversteigerung
Verfasst: 31.03.2022, 17:23
von Addi
Da diese Fragen hier immer wieder neu gestellt werden, verweise ich auf die Startseite von
www.immobilienpool.de
Dort finden Sie unter der Rubrik „Infos zu Zwangsversteigerungen“ auch die Hinweise zum Thema:
„Informationen-zu-teilungsversteigerungen-im-zwangsversteigerungsverfahren“
Sollten danach noch individuelle Fragen bestehen, so melden Sie sich bitte noch einmal…
Re: Teilungsversteigerung
Verfasst: 01.04.2022, 16:59
von Addi
I. Welche Rechte habe ich jetzt, kann ich den Verkauf im Termin ablehnen?
Im Verfahren sind beide Parteien jetzt gleichberechtigt. Sie sind Antragstellerin und zugleich Antragsgegnerin, ebenso Ihr Ex-Mann.
Eine Verhinderung der Zuschlagserteilung im Termin können beide Parteien dann nicht verhindern, wenn nur eine Partei es möchte, die andere nicht.
Wichtig, Sie können bei jeder Gebotsabgabe Sicherheitsleistung verlangen (10% vom Verkehrswert) auch dann wenn Ihr Ex- Mann selbst bietet, gleichfalls auf seinen Antrag, wenn Sie bieten sollten.
II. Und wenn ich biete kann er ablehnen?
Siehe Antwort zu I.
Er müßte jeweils ein höheres Gebot abgeben als Sie selbst…und umgekehrt
III. Oder er dem dritten zustimmt kann ich dann verweigern?
Dann nicht, wenn der Zuschlag auf dieses Meistgebot erteilt werden kann und Sie selbst nicht höher bieten…
Re: Teilungsversteigerung
Verfasst: 25.01.2023, 11:13
von Vani
Hallo.
Mit welchem Anteil vom Verkehrswert geht eine Immobilie in die Teilungsversteigerung? Also Aufhebung der Wohngemeinschaft und keine Zwangsversteigerung.
Danke
Re: Teilungsversteigerung
Verfasst: 25.01.2023, 16:15
von Addi
Es gehen keine separaten Anteile vom VW oder den Miteigentumsanteilen in die Teilungsversteigerung…..
Es wird ja gerade „Die Aufhebung der Gemeinschaft“ an dem Grundstück versteigert….und die Gemeinschaft ist zusammen einheitlich an dem Grundstück beteiligt…