Beitritt Antragsgegnerin zur TV

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Moderator: Alfred_Hilbert

reglida
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Beitritt Antragsgegnerin zur TV

Beitragvon reglida » 04.02.2022, 21:57

es dreht sich um ein Grundstück mit 3 Eigentümern. 2 der Eigentümer haben den Antrag auf TV gestellt, und auch die geforderten Gebühren an das Gericht bezahlt. Jetzt ist der 3. Eigentümer 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin entsprechend §180 Abs. 2 dem Verfahren beigetreten.
1. Frage muss der neu/zusätzlich beigetretene Miteigentümer anteilig jetzt die gleichen Kosten bezahlen wie wir diese bereits dem Gericht bezahlt haben. ?
Ferner fragen wir uns natürlich was der bisherige nicht an der TV beteiligte Miteigentümer mit dem Beitritt erreichen will. entsprechend §180 Abs 2 kann er eine Einstellung des Verfahrens für 6 Monate erreichen aber entsprechend §180 nur "wenn dies bei Abwägung der widerstreitenden Interessen der mehreren Miteigentümer angemessen erscheint." Bedeutet das er als einzelner keine Möglichkeit hat die Einstellung zu erreichen, da wir zu zweit sind.
Wir sind natürlich verunsichert und fragen uns welchen Sinn dieser Beitritt hat. Er hätte ja jederzeit in der Versteigerung mitbieten können. Andererseits lässt er sich durch einen Anwalt vertreten, der auf Versteigerungsrecht spezialisiert ist. Dass dieser die Einstellung des Verfahrens durchsetzen kann glauben wir nicht. Uns fehlt das Verständnis für die Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise. Vielleicht können Sie uns kurz erklären welcher Vorteil dieser Vorgehensweise für die Gegenseite hat.
Mfg Reglida

Addi
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Re: Beitritt Antragsgegnerin zur TV

Beitragvon Addi » 05.02.2022, 09:34

Zunächst, wer aktiv das TV Verfahren betreibt wird selbst keinen Einstellungsantrag stellen, weil dies ja konträr widersprüchlich ist.
Der Beitritt bewirkt nunmehr die gleichen Rechte am Verfahren, wie der der 2 anderen Antragsteller. Somit sind alle 3 Parteien gleichberechtigt.
Wird die Immobilie versteigert, wird der bislang gezahlte Kostenvorschusses für das Verkehrswertgutachten und für die Verfahrensgebühr vorab aus dem Erlös entnommen und an den Einzahler zugeteilt.
Ohne Beitritt könnte der 3. nicht in den Termin und in die Gebote aktiv eingreifen.
Darüberhinaus wird ein Rechtsanwalt so ein lukratives Mandat nicht ablehnen, da dieser aufgrund des hohen Wertes der Immobilie gut durch die nicht notwendige Vertretung verdient....

reglida
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Re: Beitritt Antragsgegnerin zur TV

Beitragvon reglida » 06.02.2022, 00:12

vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider habe ich da noch eine Verständnisfrage .
Alle 3 Eigentümer haben ein dingbares Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle. Was bedeutet es, wenn ein anderer Bieter als einer der 3 Eigentümer das Grundstück ersteigert. Kann dann nachträglich also nach Zuschlag einer der 3 Eigentümer sein Vorkaufsrecht einfordern, auch wenn das Gebot über dem Schätzwert (Gutachten) liegt?
Seltsamerweise ist dies für außenstehende Bieter nicht ersichtlich, es ist auch nicht in der Beschreibung im ZVG unter "Sonstige wertbeeinflussende Umstände" aufgeführt"). Soll ich den Rechtspfleger darauf aufmerksam machen? oder liegt das außerhalb der Versteigerung.
Im Voraus vielen Dank
reglida

Addi
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Re: Beitritt Antragsgegnerin zur TV

Beitragvon Addi » 06.02.2022, 11:14

....
Das Gericht somit auch der bearbeitende Rechtspfleger kennt den Grundbuchinhalt wird und muss diesen beachten. Wenn das dinglich eingetragene Vorkaufsrecht bestehenbleibt ist es richtig, dass die Berechtigten dieses gegenüber dem Ersteher (Meistbietenden) ausüben können, auch zu den Bedingungen des abgegebenen Meistgebotes.

Aber es besteht bei Übereinstimmung der ehemaligen Miteigentümer ja immer die Möglichkeit ein nicht gewolltes Meistgebot durch vorherige Verfahrenseinstellung zu verhindern, so das ein Zuschlag hierauf nicht erteilt wird.
Oder selbst immer höher zu bieten, um selbst das Meistgebot zu erhalten. Hierbei ist es z B. ausreichend immer nur 1,-€ mehr zu bieten, als das zuletzt abgegebene Meistgebot....

reglida
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Re: Beitritt Antragsgegnerin zur TV

Beitragvon reglida » 08.02.2022, 14:42

Tut mir leid, dass ich nochmals störe. Die eigentliche Frage war eigentlich was passiert wenn ein nicht Eigentümer das Grundstück für einen kleinen Preis ersteigert, das Vorkaufsrecht kann ja viele Leute abschrecken. Kann es sein, dass einer der vorkaufsberechtigten Eigentümer nach der Versteigerung und dem Zuschlag auch nachträglich sein Vorkaufsrecht geltend machen kann. Ich glaube dies ist innerhalb 2 Wochen? nach der Versteigerung noch möglich ? Ich weiß, dass diese nichts direkt mit der Versteigerung zu tun hat vielleicht jedoch ein Weg sein kann dennoch günstig an das Grundstück zu kommen bzw. das Vorkaufsrecht auszuhebeln.
vielen Dank für Ihre Geduld
Reglida

Addi
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Re: Beitritt Antragsgegnerin zur TV

Beitragvon Addi » 08.02.2022, 16:44

Warum sollte ein „Nichteigentümer“ zu einem geringen Kurs das Grundstück ersteigern?
Doch nur wenn die alten Eigentümer selbst nicht mitbieten...
Wer selbst Interesse an dem Grundstück hat sollte selbst mitbieten um seine Chancen zum Erwerb nicht zu verlieren.
Günstige Meistgebote gibt es heute nicht mehr. Fast alle Immobilien gehen über Verkehrswert weg.
Und bislang hat noch kein Vorkaufsrechtberechtigter sein Vorkaufsrecht zu den Bedingungen des Meistgebotes ausgeübt...
Also genau positionieren, was wollen Sie selbst..und dann vehement das Ziel verfolgen..


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