Zwangsversteigerung und Bürgschaft
Verfasst: 14.03.2012, 12:04
Hallo!
Ich bin neu hier und suche Antwort auf eine Frage, die mich schon eine ganze Weile beschäftigt.
folgender Fall:
Eltern und Sohn wohnen zusammen in einem Haus. Das war ursprünglich Eigentum der Eltern. Nach Um- und Anbau entstanden zwei Wohnungen (ohne separaten Eingang), bei einer sind die Eltern eingetragen, bei der anderen der Sohn. Der Sohn hat für den gesamten Umbau einen Kredit aufgenommen, für den die Eltern dinglich als Bürgen haften. Der Sohn ist in die Privatinsolvenz gegangen und seine Wohnung steht kurz vor dem zweiten Versteigerungstermin. Wahrscheinlich wird die kreditgebende Bank kaufen, um dann vom Sohn Miete zu verlangen. Es bleibt dann aber trotzdem noch eine erhebliche Summe offen. Frage: was passiert dann? Werden dann die Bürgen in Anspruch genommen? Und wenn ja, wie läuft das ab? Bis jetzt gehen die Eltern davon aus, dass ihnen nichts passiert, allerdings alleine deshalb, weil die Bank in der ganzen Zeit noch nichts von ihnen wollte. Kann es sein, dass auf Zeit gespielt wird, damit der Wert der Wohnung nicht mutwillig gemindert wird? Wirklich Sinn würde nur der Verkauf des kompletten Hauses machen. Und wenn die Bank die eine Wohnung im 2. ZV-Termin kauft und dann die andere Wohnung über die Bürgschaft in Abspruch nimmt hat sie ja Kontrolle über alles.
Langer Text - sorry...danke schon mal im Voraus!
Ich bin neu hier und suche Antwort auf eine Frage, die mich schon eine ganze Weile beschäftigt.
folgender Fall:
Eltern und Sohn wohnen zusammen in einem Haus. Das war ursprünglich Eigentum der Eltern. Nach Um- und Anbau entstanden zwei Wohnungen (ohne separaten Eingang), bei einer sind die Eltern eingetragen, bei der anderen der Sohn. Der Sohn hat für den gesamten Umbau einen Kredit aufgenommen, für den die Eltern dinglich als Bürgen haften. Der Sohn ist in die Privatinsolvenz gegangen und seine Wohnung steht kurz vor dem zweiten Versteigerungstermin. Wahrscheinlich wird die kreditgebende Bank kaufen, um dann vom Sohn Miete zu verlangen. Es bleibt dann aber trotzdem noch eine erhebliche Summe offen. Frage: was passiert dann? Werden dann die Bürgen in Anspruch genommen? Und wenn ja, wie läuft das ab? Bis jetzt gehen die Eltern davon aus, dass ihnen nichts passiert, allerdings alleine deshalb, weil die Bank in der ganzen Zeit noch nichts von ihnen wollte. Kann es sein, dass auf Zeit gespielt wird, damit der Wert der Wohnung nicht mutwillig gemindert wird? Wirklich Sinn würde nur der Verkauf des kompletten Hauses machen. Und wenn die Bank die eine Wohnung im 2. ZV-Termin kauft und dann die andere Wohnung über die Bürgschaft in Abspruch nimmt hat sie ja Kontrolle über alles.
Langer Text - sorry...danke schon mal im Voraus!