Zwangsversteigerung und Bürgschaft

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Moderator: Alfred_Hilbert

Lexy75
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Zwangsversteigerung und Bürgschaft

Beitragvon Lexy75 » 14.03.2012, 12:04

Hallo!

Ich bin neu hier und suche Antwort auf eine Frage, die mich schon eine ganze Weile beschäftigt.

folgender Fall:
Eltern und Sohn wohnen zusammen in einem Haus. Das war ursprünglich Eigentum der Eltern. Nach Um- und Anbau entstanden zwei Wohnungen (ohne separaten Eingang), bei einer sind die Eltern eingetragen, bei der anderen der Sohn. Der Sohn hat für den gesamten Umbau einen Kredit aufgenommen, für den die Eltern dinglich als Bürgen haften. Der Sohn ist in die Privatinsolvenz gegangen und seine Wohnung steht kurz vor dem zweiten Versteigerungstermin. Wahrscheinlich wird die kreditgebende Bank kaufen, um dann vom Sohn Miete zu verlangen. Es bleibt dann aber trotzdem noch eine erhebliche Summe offen. Frage: was passiert dann? Werden dann die Bürgen in Anspruch genommen? Und wenn ja, wie läuft das ab? Bis jetzt gehen die Eltern davon aus, dass ihnen nichts passiert, allerdings alleine deshalb, weil die Bank in der ganzen Zeit noch nichts von ihnen wollte. Kann es sein, dass auf Zeit gespielt wird, damit der Wert der Wohnung nicht mutwillig gemindert wird? Wirklich Sinn würde nur der Verkauf des kompletten Hauses machen. Und wenn die Bank die eine Wohnung im 2. ZV-Termin kauft und dann die andere Wohnung über die Bürgschaft in Abspruch nimmt hat sie ja Kontrolle über alles.

Langer Text - sorry...danke schon mal im Voraus!

Lexy75
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Re: Zwangsversteigerung und Bürgschaft

Beitragvon Lexy75 » 14.03.2012, 12:32

Hallo!

Genau das ist das Problem. Die Sache betrifft mich nicht persönlich, sondern jemanden aus der Verwandschaft. Und sowohl Sohn wie auch Eltern haben kategorisch seit fast drei Jahren jeglichen Kontakt mit der Bank vermieden bzw. ignoriert. Die Exfrau des Sohnes ist mit einer 1xZahlung aus der Sache raus (war nie Miteigentümerin, hatte aber den Kredit mitunterschrieben), bekommt natürlich auch keine weiteren Auskünfte und macht sich nun Sorgen, dass die Schwiegereltern durch die "Dickfälligkeit" des Sohnes das komplette Haus verlieren. Ich gehe davon aus, dass die Bank "not amused" ist und auch keine Rücksicht mehr nimmt. Aber, wie gesagt, was sind die Folgen für die Bürgen?

Lexy75
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Re: Zwangsversteigerung und Bürgschaft

Beitragvon Lexy75 » 14.03.2012, 12:44

Da hast Du natürlich recht. Aber falls sie bei hrer Vogel-Strauß Politik bleiben kommt die Bank über die Bürgschaft an die untere Wohnung und das komplette Haus kann ggf. verkauft bzw. versteigert werden? Sorry, wenn ich jetzt schwer von Begriff bin...


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