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beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Verfasst: 12.01.2022, 19:03
von Thorsten
Hallo zusammen,

bei einem Objekt, das in der Teilungsversteigerung steckt ist folgendes im Grundbuch eingetragen:

"Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (befristete Vermietungsbeschränkung) zu Gunsten der Stadt *******. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 17. August 1974 eingetragen am 13. September 1974 und umgeschrieben am 19. April 1977."

Anmerkung: Baujahr des Objektes ist 1975.

Was hat das zu bedeuten? Heißt umgeschrieben, dass der Eintrag nicht mehr gültig ist? Welche Rechte hat die Stadt mit diesem Eintrag?

Die Mietverhältnisse stammen alle aus Jahren lange nach 1977.

Wer kann hierzu was sagen?

Re: beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Verfasst: 13.01.2022, 13:14
von Addi
...
Bei mit öffentlichen mitteln gefördertes Eigentum, behalten sich Kommunen oder Landesbanken schon einmal diese "Vermietungsbeschränkung" vor, wonach für einen bestimmten Zeitraum die vom Eigentümer geforderten Mieten einen bestimmten Höchstsatz pro qm nicht überschritten werden dürfen. Diese Einschränkung gilt dann für einen bestimmten Zeitraum.
Vorliegend sollte beim zuständigen Bau-und Liegenschaftsamt der Kommune nachgefragt werden, ob diese Einschränkung noch Bestand hat und ausgeübt wird...
Eventuell ist im Wertgutachten hierüber etwas ausgesagt..

Re: beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Verfasst: 13.01.2022, 13:33
von Thorsten
Genau darum geht es ja. Das Haus wurde weder damals noch heute mit öffentlichen Mitteln gefördert.

Im Gutachten steht dazu außer der Bemerkung des Grundbucheintrages nichts weiter. Das Gutachten beinhaltet sogar eine Rechnung welche Mieten nach Kauf möglich wären wenn man eine Mieterhöhung machen würde.

Auch dort steht nichts von einer Beschränkung geschrieben. Selbst die aktuellen Mieteinnahmen sind bereits sehr hoch, also Mietsteigerungen wurden in Vergangenheit wohl immer brav durchgezogen.