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Nur die Bietsicherheit zahlen und dann Eigentümer werden

Verfasst: 28.12.2021, 12:05
von Goli
Hallo,
mit dem Zuschlag und der Zahlung der 10 % Bietsicherheit wird man Eigentümer. Bezahlt man dann noch die Grunderwerbssteuer wird man auch als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Die anderen eingetragenen Sicherungshypotheken etc. werden im Grundbuch gelöscht. Der neue Eigentümer kann Grundschulden eintragen lassen. Der/die Gläubiger haben aber immer noch nicht ihr Geld bekommen, sondern nach Abzug der Kosten für das Gericht, bleibt ihnen nicht viel von der Beitsicherheit übrig. Alles richtig so?
Freue mich auf Antworten!

Re: Nur die Bietsicherheit zahlen und dann Eigentümer werden

Verfasst: 29.12.2021, 08:14
von Addi
Nein, natürlich ist es so nicht richtig.
Die 10% Bietersicherheit dienen als Sicherheit für die Gebotsabgabe für nichts mehr.
Zu zahlen ist das bare Meistgebot, worauf der Zuschlag erteilt worden ist.
Deshalb wird nach ca. 6-8 Wochen nach Zuschlagserteilung der „Verteilungstermin“ bestimmt. Bis dahin haben Sie die restliche Teilungsmasse zu finanzieren und an das Gericht zu zahlen, welches die Verteilung an die Gläubiger vornimmt.....
Erst nach Zahlung und Abhaltung des Verteilungstermins kann auch erst noch eine Eigentumsumschreibung erfolgen.....
All das steht auch hier bei Immobilienpool.de auf der Info-
Startseite und eigentlich auch auf den Homepages jedes Amtsgerichts...
Bitte erst informieren und lesen...

Re: Nur die Bietsicherheit zahlen und dann Eigentümer werden

Verfasst: 07.01.2022, 11:48
von Goli
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich weiß von einem Grundstück, welches seit 1996 acht Mal in der Zwangsversteigerung gewesen ist, weil der Käufer immer nur die 10 % gezahlt hat.
Der Hammer fällt, die Grundschulden werden gelöscht ...Mit Hammerschlag wird man Besitzer und später Eigentümer.

Ihr Verweis auf die Gesetze hilft da leider nicht - weil die Frage ist, was ist, wenn sich jemand nicht an die Gesetze hält!
Und es stimmt damit leider nicht, was Sie schreiben:
"Bis dahin haben Sie die restliche Teilungsmasse zu finanzieren und an das Gericht zu zahlen, welches die Verteilung an die Gläubiger vornimmt.....
Erst nach Zahlung und Abhaltung des Verteilungstermins kann auch erst noch eine Eigentumsumschreibung erfolgen....."

Man hat zu zahlen, nur es wird nicht gezahlt. Dann wird ja nicht rückabgewickelt!
Insofern war meine Fragestellung auch nicht klar formuliert!

Ich habe einen entsprechenden Grundbuchauszug vorliegen. Mit gleichzeitiger Eintragung der Sicherungshypothek über die fehlende Kaufsummer wird der Ersteigerer Eigentümer!

Der alte Eigentümer muss raus aus dem Grundbuch. Herrenlose Grundstücke gibt es nicht!
Der neue zahlt nur 10 % und für die restliche Summe wird eine Sicherungshypothek (im Verteilungstermin wird auf Antrag eine Sicherungshypothek eingetragen) eingetragen, weil der Käufer einfach nicht zahlt.
Und er wird somit auch Eigentümer! Das Grundbuch mit den alten Lasten gesäubert.
Die Vorschriften sind klar. Was passiert aber wenn einer nur die Bietsicherheit leistet?
Und was, wenn einer dies zum System macht, wie in meinem bekannten Fall.

Gibt es da Lösungsmöglichkeiten? Muss da vielleicht nachgebessert werden?
Vielen Dank !

Re: Nur die Bietsicherheit zahlen und dann Eigentümer werden

Verfasst: 07.01.2022, 15:00
von Addi
Es ist richtig, dass der Meistbietende mit Zuschlagserteilung "neuer Eigentümer" wird unabhängig ob dieser das bare Meistgebot zahlt oder nicht.

Der Gesetzgeber hat als Bietungsnachweis lediglich max. 10% des Verkehrswertes vorgeschrieben ( bis 1998 waren es immer noch 10% vom Bargebot).

Da Schrottimmobilien sehr geringe VWe aufweisen (schon mal nur 1,-€), und die vielen Bieter sich gegenseitig hochsteigern, kommt es vielfach dazu, dass Schrottimmobilien so hoch angesteigert werden, dass der Ersteher (nicht Ersteigerer) die Finanzierung seines Gebotes nicht sicherstellen kann oder vielfach gar keine Absicht besteht die Immobilie zu bezahlen....
Folglich kommt es derzeit häufig zu sogenannten "Wieder Versteigerungen"

Das Problem ist der Justiz bekannt, Lösungsmöglichkeiten werden erarbeitet, sind jedoch noch nicht gültig.....

Re: Nur die Bietsicherheit zahlen und dann Eigentümer werden

Verfasst: 07.01.2022, 15:31
von Goli
Vielen Dank für Ihre Antwort!

In diesem Fall handelt es sich nicht um Schrottimmobilien, sondern um durchaus werthaltige Objekte.

Grundschulden werden zusätzlich eingetragen und zu Geld gemacht, um dann das Spiel irgendwann wieder von vorne anzufangen.

Die Immobilien bluten so irgendwann regelrecht aus, weil sie nur für diesen Zweck missbraucht werden und nichts investiert wird.

Alles Gute für das neue Jahr!

Re: Nur die Bietsicherheit zahlen und dann Eigentümer werden

Verfasst: 08.01.2022, 14:03
von Addi
Ja, das ist leider so.
Als das ZVG beschlossen und verabschiedet worden ist hat damals niemand daran gedacht, das fehlende oder unzureichende § im Gesetzt dazu führen, dass hiermit Missbrauch betrieben wird.
Aber das vollzieht sich ja in allen Bereichen, sei es Online-Banking, oder generell Onlinekriminalität oder die nicht errichtete Umsatzsteuererstattungskrminalität, so auch im Bereich der Immobiliarvollstreckung....

Soweit es offensichtlich geschieht können gute Verfahrensbeteiligte dies auch schon mal verhindern. Da müssen Gl.Vertreter und Rechtspfleger eng zusammenarbeiten.....