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Teilungsversteigerung

Verfasst: 16.12.2021, 22:18
von Bergler70
Hallo zusammen ,
meine Partnerin hat ein Sorgerechtsverfahren gegen mich laufen und hat nun eine Teilungsversteigerung für die gemeinsame Wohnung beantragt.
Alle Versuche sie vorübergehend einzustellen sind misslungen nun hat sich die Gutachterrin gemeldet ich möchte aber die Besichtigung verhindern was ja mein Recht ist denn ich möchte die Wohnung behalten.
Sie ist noch mit 140000€ Grundschuld belasstet. Meine Ex Partnerrin hat noch einen Kredit laufen von ca.90000€.Kominikation gibt es nimmer! Der Besitz setzt sich aber aus 5 Flurnummern zusammen die alle mit der Grundschuld belasstet sind. Mein Plan wär nun eines der wichtigen Lose zu ersteigern und meine Hoffnung ist dass die anderen dann nicht mehr beboten werden. Was schlecht ist die Wohnung ist im südlichen Oberbayern wo alles sehr begehrt ist. Ich habe gehört das es Möglichkeiten gibt das man seinen Eigenanteil nicht bezahlen muss??
Ich weiß alles sehr vertrackt aber für Tipps wäre ich sehr dankbar!!!

Re: Teilungsversteigerung

Verfasst: 17.12.2021, 08:09
von Addi
....
Zunächst, den Gutachter nicht in die zu bewertende Wohnung/Immobilie zu lassen ist mit das Schlechteste was Sie tun können. Kann der Gutachter die Wohnung nicht von "Innen" besichtigen erfolgt i.d.R. ein Abschlag vom Wert in Höhe von bis zu 15%....

Wohnungseigentum kann nur an einem Grundstück gebildet werden, so dass Gebote nur auf dieses eine Wohnungseigentum erfolgt und nicht auf irgendwelche Lose, die es in der gerichtlichen Immobiliarversteigerung gar nicht gibt.
Der hälftige Miteigentumsanteil in Höhe des baren Meistgebotes, ist dann vom Ersteher, (wenn dieser selbst Miteigentümer ist) dann nicht zusätzlich zu finanzieren und zu zahlen, wenn der andere Teil (die Miteigentümerin zu 1/2) mit der Verteilung eines Übererlöses an beide Miteigentümer je zu 1/2 einverstanden ist. Werden Sie sich insoweit nicht einig, ist das gesamte Bargebot zuzüglich 4% Zinsen p.a. vom Zuschlag bis 1 Tag vor Verteilung vom Ersteher zu zahlen....

Re: Teilungsversteigerung

Verfasst: 17.12.2021, 21:27
von Bergler70
Danke für die Antwort.
Aber wenn ich die Wohnung ersteigern möchte ist es ja in meinen Interesse wenn es einen Abschlag gibt.
Und das mit den mehreren Losen ist aber der Fall weil es 5 Flurnummern gibt 2 Garagen und einen Keller und die Wohnung besteht aus 2 Flurnummern weil es mal 2Wohnungen waren.
Und wenn ich den ersten Teil der Wohnung ersteigere wird keiner mehr auf den Rest bieten.
Es gibt auch 5 Verfahren vom Amtsgericht! Meine Info ist das es eine gute Verteidigungstaktik ist den Gutachter die Besichtigung verwehren weil der Bieterkreis kleiner wird. Wer kauft denn die Katze im Sack für einen Haufen Geld

Re: Teilungsversteigerung

Verfasst: 18.12.2021, 13:32
von Addi
.....
Na, Sie werden es ja dann sehen ob Ihre Taktik aufgeht....

Re: Teilungsversteigerung

Verfasst: 18.12.2021, 21:27
von Bergler70
ja man wird es sehen aber ich bin dankbar für jede Info
Danke

Re: Teilungsversteigerung

Verfasst: 23.12.2021, 12:15
von Teasy
Hallo, ich würde Ihnen empfehlen, auf einige Versteigerungen zu gehen. Der Markt ist derart überhitzt, dass selbst für Schrott noch viel Geld geboten wird. Verkehrswert 68.000 ist für 140.000 versteigert worden in einer Gegend, die eher unattraktiv ist, war vor wenigen Wochen erst. Ich würde mich nicht auf die Strategie verlassen je preiswerter desto besser. Das ruft eher Mietbieter auf den Plan, die auf ein Schnäppchen hoffen und am Ende den Preis treiben. Vllt. in die andere Richtung denken: so teuer wie irgend möglich. Falls man dann die Zuschlag nicht bekommt, hat man wenigstens einen finanziellen Trost, wenn was über bleibt!