Informationspflicht Rechtspfleger
Verfasst: 15.11.2021, 13:37
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin Antragsteller einer Teilungsversteigerung und habe Ende September den Rechtspfleger gebeten, mir Auskunft über die aktuell angefallenen Verfahrenskosten zu geben für beide Verfahren. In einem Verfahren bin ich Antragsteller und im anderen Verfahren bin ich Antragsgegner. Beide Verfahren sind Teilungsversteigerungsverfahren für ein und dasselbe Grundstück.
Ende Oktober erhielt ich von Gericht Auskunft über die Verfahrenskosten von einem der beiden Verfahren. Das andere wurde gar nicht erwähnt.
Die Antragsgegener haben die entsprechenden angefallenenen Kosten für beide Verfahren von dem Rechtspfleger zugesendet bekommen.
Meine Frage: Hat der Rechtspfleger nicht die Pflicht beiden Seiten die gleichen Informationen zukommen zu lassen? Was kann ich in so einem Fall tun? Die Höhe der Kosten spielen bei der Verhandlung um eine außergerichtliche Einigung eine wesentliche Rolle.
ich bin Antragsteller einer Teilungsversteigerung und habe Ende September den Rechtspfleger gebeten, mir Auskunft über die aktuell angefallenen Verfahrenskosten zu geben für beide Verfahren. In einem Verfahren bin ich Antragsteller und im anderen Verfahren bin ich Antragsgegner. Beide Verfahren sind Teilungsversteigerungsverfahren für ein und dasselbe Grundstück.
Ende Oktober erhielt ich von Gericht Auskunft über die Verfahrenskosten von einem der beiden Verfahren. Das andere wurde gar nicht erwähnt.
Die Antragsgegener haben die entsprechenden angefallenenen Kosten für beide Verfahren von dem Rechtspfleger zugesendet bekommen.
Meine Frage: Hat der Rechtspfleger nicht die Pflicht beiden Seiten die gleichen Informationen zukommen zu lassen? Was kann ich in so einem Fall tun? Die Höhe der Kosten spielen bei der Verhandlung um eine außergerichtliche Einigung eine wesentliche Rolle.