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Teilungsversteigerung

Verfasst: 06.11.2021, 22:50
von Addi
Teilungsversteigerung
Gesendet: 06.11.2021, 11:20
Von: Nelly

ich erwäge momentan die Teilungsversteigerung in einer Erbengemeinschaft zu beantragen, in der ich seit über 3 Jahren Miterbe bin, da eine gütliche Einigung und Auflösung zwischen den insgesamt 3 Mitgliedern der EG trotz vieler Versuche nicht in Sicht ist.

Folgender Sachverhalt: Ich bin mit 2 Geschwistern in einer EG. Vorhanden ist noch ein Haus mit 5 Mieteinheiten und ein Nachlasskonto, über das die Immobilie auch verwaltet wird (Kostenausgleich / Mieteingänge). Ich bin gemeinsam mit meinem Bruder Inhaber einer Grundschuld nebst 15% Zinsen p.a. der Immobilie in Abteilung III des Grundbuchs aus Mai 2012 als Gesamtgläubiger eingetragen, die noch in voller Höhe valutiert und Bestand hat. Unsere Schwester - mit der keine Einigkeit zu erzielen ist - blockiert sämtliche Vorgänge und will auch nicht ausscheiden aus der EG, trotz unserer Angebote, die weit über den ihr zustehenden Teil hinausgegangen sind.

Frage 1: Für welchen Zeitraum können mein Bruder und ich die Zinsen von 15% bei einer möglichen Teilungsversteigerung anmelden? Ich habe davon gehört, dass im Gegensatz zu einer Zwangsversteigerung (Verjährung -3 Jahre) bei einer Teilungsversteigerung der Zeitraum seit Bestehen der Grundschuld (also Mai 2012) angemeldet werden kann?

Maßgebend ist die Fälligkeit der jährlichen Zinsen und der Zeitpunkt der letzten Fälligkeit vor der 1. Beschlagnahme. In einer ZV/TV können Laufende Zinsen und bis zu 2 jährige Rückstände angemeldet werden.
Beispiel: Zinsfälligkeit, jährlich nachträglich zum Ende des Jahres für das vergangene Jahr.
1. Beschlagnahme: 12.03.21
Letzte Fälligkeit somit der 31.12.20 für den Zeitraum ab 01.01.20
Zuzüglich bis zu 2 jährige Rückstände somit Zinszeitraum ab dem 01.01.18 ...


Frage 2: Werden bei einer TV die Grundschuld nebst der gesamten Zinsen - egal für welchen Zeitraum - an die beiden Gesamtgläubiger vom Amtsgericht vor dem Verteilungstermin ausgekehrt und fallen somit nicht in den Verteilungserlös für in diesem Fall alle 3 Mitglieder der EG?

Nein.
Grundpfandrechte, die den Anteil des/der Antragsteller belasten, einem belasteten Recht gleichstehen oder vorgehen bleiben in der TV bestehen und sind von dem Ersteher mit zu übernehmen.
Die angemeldeteten Zinsen werden im Verteilungstermin bis zum Zeitraum 1 Tag vor Zuschlag an die Grundpfandrechtsgläubiger ausgekehrt...


Da ich persönlich vor der Frage stehe, ob ich die Immobilie bei einer möglichen TV selbst ersteigere, gibt es für mich noch zwei weitere offene Punkte:

Frage 3: Sollte ich einziger Antragsteller im TV Verfahren bis zum Ende bleiben und keiner meiner Geschwister beitritt - kann ich dann Einfluss nehmen, wer den Zuschlag für das Versteigerungsobjekt erhält, auch wenn andere Mitbieter evtl. höhere Summen bieten?

Ja, bis zur Zuschlagserteilung kann von Ihnen eine Verfahrenseinstellung bewilligt werden, wenn Ihnen zB der Meistbietende im Termin nicht genehm ist...

Frage 4: Ich habe die Information erhalten, dass mögliche Ersteher aus dem eigenen Familienkreis in direkter Linie (Ehemann oder Kinder) in diesem Fall von der Grunderwerbssteuer bei einer Versteigerung nicht belastet würden. Ist das so richtig?

Da gibt es bestimmte Ausnahmeregelungen die für Verwandte gelten. Ob dies bei Ihnen gegebenfalls zutrifft sollte bei dem zuständigen Finanzamt erfragt werden...

Re: Teilungsversteigerung

Verfasst: 07.11.2021, 12:54
von Nelly
Guten Tag Addi,
zunächst möchte ich mich sehr herzlich bedanken für die schnelle und informative Antwort!

Zu Frage 1: Ihr Beispiel passt soweit sehr gut - aber was ist mit dem Zeitraum im genannten Beispiel von der letzten Fälligkeit 31.12.2020 bis zur Beschlagnahme -hier Ihr Bsp. 12.03.2021. Fallen für diesen Zeitraum ebenfalls Zinsen an?
In der Antwort zu Frage 2 wurde genannt, dass angemeldete Zinsen bis zum Zeitraum 1 Tag vor Zuschlag an die Grundpfandrechtgläubiger ausgekehrt werden. Dies würde ich im Umkehrschluss so verstehen, dass ein Antrag im Dezember für die Gläubiger der Grundschuld mehr Zinsertrag generiert, als ein Antrag im Januar...?

Zur Antwort Frage 3: Bedeutet das ebenfalls, dass ich beispielsweise darauf Einfluss nehmen kann - einem Bieter der mir genehm ist - den Zuschlag zu erteilen, obwohl dieser nicht der Meistbietende ist im Verfahren?

Vielen lieben Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Nachfragen!
Nelly

Re: Teilungsversteigerung

Verfasst: 07.11.2021, 20:09
von Addi
Zu Frage 1: Ihr Beispiel passt soweit sehr gut - aber was ist mit dem Zeitraum im genannten Beispiel von der letzten Fälligkeit 31.12.2020 bis zur Beschlagnahme -hier Ihr Bsp. 12.03.2021. Fallen für diesen Zeitraum ebenfalls Zinsen an?

Die letzte Fälligkeit vor der 1. Beschlagnahme bestimmt den Berechnungszeitraum....
Wenn bei bestehenbleibenden Rechten die laufenden und rückständigen Zinsen angemeldet werden und bis 1 Tag vor dem Zuschlag berücksichtigt werden, beinhalten diese doch auch den Zeitraum ab dem 1.1.21

In der Antwort zu Frage 2 wurde genannt, dass angemeldete Zinsen bis zum Zeitraum 1 Tag vor Zuschlag an die Grundpfandrechtgläubiger ausgekehrt werden. Dies würde ich im Umkehrschluss so verstehen, dass ein Antrag im Dezember für die Gläubiger der Grundschuld mehr Zinsertrag generiert, als ein Antrag im Januar...?

Nein natürlich nicht.

Zur Antwort Frage 3: Bedeutet das ebenfalls, dass ich beispielsweise darauf Einfluss nehmen kann - einem Bieter der mir genehm ist - den Zuschlag zu erteilen, obwohl dieser nicht der Meistbietende ist im Verfahren?

Nein auch das ist natürlich nicht der Fall. Die Versteigerung Erfolg durch das jeweilige Vollstreckungsgericht ne nicht durch den Antragsteller..

Re: Teilungsversteigerung

Verfasst: 08.11.2021, 08:29
von Nelly
Guten Morgen Addi,

vielen Dank für die zeitnahe Aufklärung und die übermittelten Informationen!

Beste Grüße
Nelly