Beitritt zum Verfahren, wann?
Verfasst: 06.11.2021, 21:01
Guten Abend, ich habe wieder mal eine Frage.
Teilungsversteigerung:
Angenommen der vom Gericht beauftragte Gutachter hat sein Gutachten fertig und den Verkehrswert festgelegt. Was geschieht nun? Werden die Miteigentümer darüber und über den Inhalt des Gutachtens informiert? Das Gericht wird nach Feststellung des Verkehrswertes den Termin zur TV festlegen. Gibt es eine Frist die zwischen Gutachten und Termin TV liegen muß?
Uns wurde gesagt, wir sollen erst beitreten, wenn das Gutachten fertig ist. Ist das richtig?
Teilungsversteigerung:
Angenommen der vom Gericht beauftragte Gutachter hat sein Gutachten fertig und den Verkehrswert festgelegt. Was geschieht nun? Werden die Miteigentümer darüber und über den Inhalt des Gutachtens informiert? Das Gericht wird nach Feststellung des Verkehrswertes den Termin zur TV festlegen. Gibt es eine Frist die zwischen Gutachten und Termin TV liegen muß?
Uns wurde gesagt, wir sollen erst beitreten, wenn das Gutachten fertig ist. Ist das richtig?