Guten Tag
Was Passiert mit den Mietern die schon 20 Jahre in einem einfamilienhaus Wohnen.Wenn das Haus Zwangsversteigert wird.
Gruß
Ali
Zwangsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Zwangsversteigerung
.....der Ersteher tritt in das Mietverhältnis ein und „ übernimmt“ diese, wie beim Hauskauf.
Es kann aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden unter Einhaltung der Kündigungsfrist und unter Angabe eines Kündigungsgrundes
gem. § 57a ZVG....
1Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. 2Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist.
Es kann aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden unter Einhaltung der Kündigungsfrist und unter Angabe eines Kündigungsgrundes
gem. § 57a ZVG....
1Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. 2Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist.
Re: Zwangsversteigerung
Hallo Addi
Wie Lange ist die Kündigungsfrist?
Ich habe gehört das mann 1 Jahr Kündigungsfrist hatt wenn mann 20 Jahre in dem Haus Wohnt
Gruß
Ali
Wie Lange ist die Kündigungsfrist?
Ich habe gehört das mann 1 Jahr Kündigungsfrist hatt wenn mann 20 Jahre in dem Haus Wohnt
Gruß
Ali
Re: Zwangsversteigerung
....
Das kann nicht einfach pauschal beantwortet werden sondern richtet sich nach dem Mietvertrag und der Dauer des Mietverhältnisses.....
Der Mietvertrag ist von dem Mieter dem Ersteher vorzulegen, dann kann dies geprüft werden...
Das kann nicht einfach pauschal beantwortet werden sondern richtet sich nach dem Mietvertrag und der Dauer des Mietverhältnisses.....
Der Mietvertrag ist von dem Mieter dem Ersteher vorzulegen, dann kann dies geprüft werden...
Re: Zwangsversteigerung
Hallo
Es ist Richtig---- Bei Mietveträgen die länger als 20 Jahren bestehen beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr !! ( wenn nicht anderes im Mietvertrag vereinbart ist )
Es ist Richtig---- Bei Mietveträgen die länger als 20 Jahren bestehen beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr !! ( wenn nicht anderes im Mietvertrag vereinbart ist )
Re: Zwangsversteigerung
Da im Mietveträg keine Befristung drin Steht und der Mieter schon 25 Jahre da Wohnt hatt er 1 Jahr Kündigungsfrist.
So wie ich das jetzt Verstehe.Ist das Richtig
So wie ich das jetzt Verstehe.Ist das Richtig