Teilungsversteigerung

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Moderator: Alfred_Hilbert

m.r.
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Teilungsversteigerung

Beitragvon m.r. » 18.01.2012, 20:06

Guten Abend,

mein Mann und ich überlegen, ein Haus zu kaufen, das zur Teilungsversteigerung steht. Ich glaube inzwischen in etwa verstanden zu haben, worum es hier geht und habe einen vagen Eindruck, welche Tücken sich hierbei ergeben können. Es ergeben sich für mich zwei Fragen:

1. Gläubiger ist keine Privatperson, sondern eine Bank. Laut Exposé ist der eigentliche Besitzer verstorben. Kann ich annehmen, dass es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, von der eine Person Schulden bei eben dieser Bank hat?

2. Im Exposé steht unter "Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen, Baulasten":
In die Abteilung des Grundbuchs ist folgende Eintragung vorhanden: Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft e.G.m.b.H. für den Landkreis XXX. Das eingetragene Vorkaufsrecht hat keinen wertrelevanten Einfluss. Keine Eintragung im Baulastenverzeichnis der Stadt XXX."

Da solche Rechte bei einer Teilungsversteigerung ja nicht erlöschen (ist diese Annahme richtig?), was hätte das für mich für Konsequenzen?

Noch eine dritte Schwierigkeit ergibt sich: die Gläubigerbank ist zwar eingetragen, allerdings war es schwer, Kontaktdaten o.ä. zu finden. Es handelt sich um eine Landesbank/Sozialer Wohnungsbau (??). Kann ich mir Kontaktdaten vom Amtsgericht vermitteln lassen? Birgt diese Bank als Gläubiger eine Schwierigkeit?

Vielen Dank und einen schönen Abend!

m.r.
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Re: Teilungsversteigerung

Beitragvon m.r. » 19.01.2012, 10:22

Guten Tag,

ich bin für Ihre Antwort dankbar - aber leider sind Sie gar nicht auf meine Fragen eingegangen?

Wenn unter "Gläubiger/Ansprechpartner" eine Bank steht, dann ist diese doch auch Betreiber der Teilungsversteigerung?

Den Passus bezüglich der Rechte habe ich hier abgetippt. Da ging es um ein Vorkaufsrecht (siehe oben).


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