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Zwangsräumung

Verfasst: 25.10.2021, 20:42
von alex.bar
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu der Räumung. Nach dem man eine Immobilie ersteigert, bekommt man einen Räumungstitel, mit dem den alten Eigentümer aus der Immobilie raus bekommen kann. Was passiert mit der Frau und die Kinder, die volljährig sind? Muss man entsprechend ein Antrag für die Räumung stellen für die ganze Familienmitglieder? Das kann Monaten sogar Jahren dauern oder ist ein schnellerer gerichtsprozess?

Danke im voraus

Re: Zwangsräumung

Verfasst: 26.10.2021, 06:47
von Addi
Das Vollstreckungsgericht erteilt auf Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses, gegen die alten Eigentümer und deren Familienmitglieder. Die sollten vielleicht auch namentlich aufgeführt werden.
Ja, bis es zur eigentlichen Zwangsräumung kommt, kann es Monate dauern...

Hilfreich ist es bei gesprächsbereiten Schuldnern mit diesen gemeinsam nach einer neuen Wohnung zu suchen und diesen beim Umzug zu helfen. Dies ist oftmals entspannter und kostengünstiger als die harte Tour.....

Aber wie gesagt, die Schuldnerfamilie muss hierzu bereit sein.