Aufhebung der Gemeinschaft mit 3 verschiedenen Gläubiger in Grundschulden
Verfasst: 22.10.2021, 18:22
Hallo liebes ZV-Forum,
Danke erstmal für die tollen Informationen im Forum.
Ich benötige Hilfe bei einer Zwangsvollstreckung zur Aufhebung der Gemeinschaft , da sich mir die Schuldverhältniss bzw. Folgen bei Zuschlag daraus nicht ganz erschliesen.
Laut Gutachten: Wohngeld 339€, Verkehrswert : 710.000 €, ETWG mit: ca. 117m2, BJ: 2017
Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden am 22.10.2020.
Im Grundbuch habe ich folgende (nicht unwichtige) Vermerke gefunden:
(1): Grundschuld ohne Brief zu 300.000€ für Commerzbank. 15% Zinsen. Vollstreckbar nach §800ZPO. Gesamthaft: Prenzlauer Berg Blätter.....Rang vor Abt.II Nr.2. gemäß Bewilligung vom 16.01.2018, eingetragen von Notar am 28.02.2018.
(2): Nur Lastend auf dem Anteil Abt. I Nr. 2.1
Grundschuld ohne Brief zu 140.000€ für Privatperson A. 15% Zinsen. Vollstreckbar nach §800ZPO. Abtretungsverbot. Gemäß Bewilligung vom 04.06.2020, eingetragen von Notar am 05.08.2020.
(3): Nur Lastend auf dem Anteil Abt. I Nr. 2.1
Grundschuld ohne Brief zu 140.000€ für Privatperson B. 15% Zinsen. Vollstreckbar nach §800ZPO. Abtretungsverbot. Gemäß Bewilligung vom 04.06.2020, eingetragen von Notar am 05.08.2020.
Meine Fragen:
A. Bedeutet "Abtretungsverbot", dass diese Schulden nicht auf den neuen Versteigerer übergehen können?
B. Wo dürfte sich bei diesen Schuldverhältnissen in etwa das Startgebot bewegen dürfen? Denn insgesamt ist dieses Objekt mit 580.000€ Schulden zzgl. 15% Zinsen behaftet (wenn ich nichts übersehe). Angesichts des Verkehrswertes und einem Bargebot (also das Mindestgebot) erscheint mir das Objekt daher uninteressant für die gesamte Öffentlichkeit.
c. Wird aufgrund der hohen Grundschuld von 580k. das 5/10 bzw 7/10 Prinzip hier ausgehebelt, da jedes Gebot = Gebot +580k entspricht und damit die Hürde ohnehin erreicht ist?
d. Auf welche Risiken sollte ich mich allgemein bei solchen Grundschuldeinträgen absichern?
Ich danke euch schonmal !
LG
Danke erstmal für die tollen Informationen im Forum.
Ich benötige Hilfe bei einer Zwangsvollstreckung zur Aufhebung der Gemeinschaft , da sich mir die Schuldverhältniss bzw. Folgen bei Zuschlag daraus nicht ganz erschliesen.
Laut Gutachten: Wohngeld 339€, Verkehrswert : 710.000 €, ETWG mit: ca. 117m2, BJ: 2017
Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden am 22.10.2020.
Im Grundbuch habe ich folgende (nicht unwichtige) Vermerke gefunden:
(1): Grundschuld ohne Brief zu 300.000€ für Commerzbank. 15% Zinsen. Vollstreckbar nach §800ZPO. Gesamthaft: Prenzlauer Berg Blätter.....Rang vor Abt.II Nr.2. gemäß Bewilligung vom 16.01.2018, eingetragen von Notar am 28.02.2018.
(2): Nur Lastend auf dem Anteil Abt. I Nr. 2.1
Grundschuld ohne Brief zu 140.000€ für Privatperson A. 15% Zinsen. Vollstreckbar nach §800ZPO. Abtretungsverbot. Gemäß Bewilligung vom 04.06.2020, eingetragen von Notar am 05.08.2020.
(3): Nur Lastend auf dem Anteil Abt. I Nr. 2.1
Grundschuld ohne Brief zu 140.000€ für Privatperson B. 15% Zinsen. Vollstreckbar nach §800ZPO. Abtretungsverbot. Gemäß Bewilligung vom 04.06.2020, eingetragen von Notar am 05.08.2020.
Meine Fragen:
A. Bedeutet "Abtretungsverbot", dass diese Schulden nicht auf den neuen Versteigerer übergehen können?
B. Wo dürfte sich bei diesen Schuldverhältnissen in etwa das Startgebot bewegen dürfen? Denn insgesamt ist dieses Objekt mit 580.000€ Schulden zzgl. 15% Zinsen behaftet (wenn ich nichts übersehe). Angesichts des Verkehrswertes und einem Bargebot (also das Mindestgebot) erscheint mir das Objekt daher uninteressant für die gesamte Öffentlichkeit.
c. Wird aufgrund der hohen Grundschuld von 580k. das 5/10 bzw 7/10 Prinzip hier ausgehebelt, da jedes Gebot = Gebot +580k entspricht und damit die Hürde ohnehin erreicht ist?
d. Auf welche Risiken sollte ich mich allgemein bei solchen Grundschuldeinträgen absichern?
Ich danke euch schonmal !
LG