Die Kosten trägt der Ersteher, welche?
Verfasst: 28.09.2021, 20:03
Nach einer Versteigerung trägt der Ersteher die Verfahrenskosten, die Gerichtskosten und was noch? Auch die Anwaltskosten des Antragstellers?
Die TV wird von einem Amtsgericht durchgeführt. Und vor einem Amtsgericht darf man auch ohne Rechtsanwalt agieren. Dem Antragsteller wird vom Gericht kein Rechtsanwalt vorgeschrieben.
Bleibt der Antragsteller nach erfolgter TV auf seinen Anwaltskosten sitzen?
Wenn die TV durch eine Realteilung abgewendet werden konnte, ist es üblich, daß sich alle Beteiligten die Anwaltskosten des Antragstellers teilen? Oder eher nicht?
Die TV wird von einem Amtsgericht durchgeführt. Und vor einem Amtsgericht darf man auch ohne Rechtsanwalt agieren. Dem Antragsteller wird vom Gericht kein Rechtsanwalt vorgeschrieben.
Bleibt der Antragsteller nach erfolgter TV auf seinen Anwaltskosten sitzen?
Wenn die TV durch eine Realteilung abgewendet werden konnte, ist es üblich, daß sich alle Beteiligten die Anwaltskosten des Antragstellers teilen? Oder eher nicht?