Die Kosten trägt der Ersteher, welche?

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

KlausB
Beiträge: 37
Registriert: 28.02.2021, 19:25

Die Kosten trägt der Ersteher, welche?

Beitragvon KlausB » 28.09.2021, 20:03

Nach einer Versteigerung trägt der Ersteher die Verfahrenskosten, die Gerichtskosten und was noch? Auch die Anwaltskosten des Antragstellers?
Die TV wird von einem Amtsgericht durchgeführt. Und vor einem Amtsgericht darf man auch ohne Rechtsanwalt agieren. Dem Antragsteller wird vom Gericht kein Rechtsanwalt vorgeschrieben.
Bleibt der Antragsteller nach erfolgter TV auf seinen Anwaltskosten sitzen?

Wenn die TV durch eine Realteilung abgewendet werden konnte, ist es üblich, daß sich alle Beteiligten die Anwaltskosten des Antragstellers teilen? Oder eher nicht?

Addi
Beiträge: 1100
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Die Kosten trägt der Ersteher, welche?

Beitragvon Addi » 28.09.2021, 21:31

Teilungsversteigerung ist keine Zwangsversteigerung.
Anwaltskosten einer Partei trägt diese selbst und hat diese vom zugeteilten Erlös zu begleichen.
Erledigt sich eine TV vorab ohne Versteigerung liegt es an den Parteien sich auch über die Kosten zu einigen und diese auszugleichen.....

Die Verfahrenskosten werden aus dem Erlös vorab entnommen, Kostenvorschüsse an die Einzahler erstattet und sind nicht extra oder zusätzlich zu zahlen.....

KlausB
Beiträge: 37
Registriert: 28.02.2021, 19:25

Re: Die Kosten trägt der Ersteher, welche?

Beitragvon KlausB » 06.11.2021, 20:42

Danke Addi, alles klar. Der Ersteher muß die Anwaltskosten nicht übernehmen.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“