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Bundesbankscheck

Verfasst: 20.09.2021, 22:37
von SliSlaSlavi
Guten Abend,

auch ich möchte demnächst bei einer ZV teilnehmen. In der amtlichen Bekanntmachung wird definitiv eine Sicherheitsleistung für die Teilnahme vorausgesetzt. Ich habe heute Mittag bei meinem zuständigen Berater (Sparkasse) telefonisch einen Bundesbankscheck beantragt (Kostenpunkt 35€). Dabei handelt es sich laut dem Berater um einen unbestätigten Bundesbankscheck, laut seiner Aussage ist dieser zulässig und wird öfters für solche Anlässe beantragt. Jedoch möchte ich gerne auf Nummer sicher gehen....
Meine Frage wäre: Ist auch ein solcher unbestätigter Bundesbankscheck an der Teilnahme der ZV zulässig oder muss es zwingend ein bestätigter Bundesbankscheck sein? Dieser würde jedoch aber schon 50€ kosten. Im Netz bin ich nicht wirklich schlau geworden, daher würde ich mich um eine kurze Rückmeldung freuen.

Vielen Dank für den support.

Re: Bundesbankscheck

Verfasst: 21.09.2021, 06:39
von Addi
Es handelt sich um einen sogenannten „ Bieterscheck“ der wird ausgestellt von ihrer Hausbank, bezogen auf ein Konto der Bundesbank oder der HELABa.....dafür berechnen die Hausbanken ca. 30,-€. Erhält man nicht den Zuschlag (nicht Zuspruch) dann erhält man den Scheck direkt zurück und kann diesen am gleichen Tag wieder seiner Hausbank zurückgeben....
Dieser muss nicht bestätigt sein sondern lediglich bezogen auf das Konto Ihrer Hausbank bei der Bundesbank oder HelaBa.
Oder Sie überweisen kostenneutral die SL vorab.
Die Überweisung erfolgt auf ein bestimmtes Konto, welches das Amtsgericht angeben muss. (In NRW zB die Zentrale Zahlstelle der Justiz ((ZZJ)) in Hamm.)
Die Vorlage eines Überweisungsauftrages ist grundsätzlich nicht ausreichend.....

Re: Bundesbankscheck

Verfasst: 27.11.2021, 15:25
von Fatchi
Danke, kann echt hilfreich sein!

Re: Bundesbankscheck

Verfasst: 04.01.2022, 22:18
von Notburga
Guten Abend!

Ich würde mich gerne hier „anhängen“, da meine Frage sich auf ein ähnliches Szenario bezieht.

Muss als 1/2 Eigentümer bei einer Teilungsversteigerung trotzdem die 10% Sicherheitsleistung erbracht werden? Mir ist bewusst, dass dies schon öfter diskutiert wurde aber dabei ist immer von Grundschuld/Grundpfandrecht die Rede — diesen Teil verstehe ich nicht…

Im Prinzip sind die Voraussetzungen recht einfach:
- ich bin 1/2 Eigentümer
- es gibt einen weiteren 1/2 Eigentümer
- beide Parteien sind Antragssteller & Antragsgegner
- das Objekt ist komplett schuldenfrei, es stehen also bei Einigung beiden Eigentümern 50% des Erlöses zu
- die 10% Sicherheitsleistung liegen vollständig auf meinem Konto vor; könnten also gezahlt werden

Ich frage, weil es ja schon irgendwie komisch ist, zigtausend Euro einfach mal zu überweisen und falls sich das (in meinem oben beschriebenen Fall) offiziell vermeiden lässt, wäre das deutlich einfacher.

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

Re: Bundesbankscheck

Verfasst: 05.01.2022, 13:27
von Addi
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