Fristen bei Beschwerde (2 Wo/ 5 Monate)??
Verfasst: 19.09.2021, 15:14
Hallo, in einem Bescheid des Amtsgerichtes heisst es:
"Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen ...
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Bedeutet dies, dass die Beschwerde innerhalb der 2 Wochen formuliert und dem Gericht vorliegen muss und für eine ausführliche Begründung hat man 5 Monate Zeit??? Welche Konsequenzen haben die 5 Monate für ein Verfahren?? Danke!
"Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen ...
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Bedeutet dies, dass die Beschwerde innerhalb der 2 Wochen formuliert und dem Gericht vorliegen muss und für eine ausführliche Begründung hat man 5 Monate Zeit??? Welche Konsequenzen haben die 5 Monate für ein Verfahren?? Danke!