Zwangsversteigerung - Fehler der Rechtspflegerin
Verfasst: 18.09.2021, 16:27
Folgender Sachverhalt:
Das Erbe ist nicht geregelt und aus dem Erbschein streiten sich zwei Erben um ein Haus. Nun kommt es zur Zwangsversteigerung beim Amtsgericht, da alle vorherigen Bemühungen scheiterten.
Bei Termin wurden alle Bieter registriert und der Rechtspfleger rief dann mehrfach Betrag X - "zum dritten" auf.
Wann ist nun genau der Zuschlag erfolgt ? Beim ersten mal von Betrag X zum dritten ?
Darf das Verfahren nach der 30 Sekunden Zeit mit Betrag X zum dritten, danach überhaupt weiter geführt werden ?
Wozu dienen die 30 Sekunden abstand überhaupt und macht das dann Sinn, das nach "zum dritten" Gebote kommen ?
Oder darf der Rechtspfleger nach zum dritten mit Betrag X noch weitere Gebote entgegen nehmen ?
Ich wünsche ein schönes Wochenende und freue mich über Antworten.
Das Erbe ist nicht geregelt und aus dem Erbschein streiten sich zwei Erben um ein Haus. Nun kommt es zur Zwangsversteigerung beim Amtsgericht, da alle vorherigen Bemühungen scheiterten.
Bei Termin wurden alle Bieter registriert und der Rechtspfleger rief dann mehrfach Betrag X - "zum dritten" auf.
Wann ist nun genau der Zuschlag erfolgt ? Beim ersten mal von Betrag X zum dritten ?
Darf das Verfahren nach der 30 Sekunden Zeit mit Betrag X zum dritten, danach überhaupt weiter geführt werden ?
Wozu dienen die 30 Sekunden abstand überhaupt und macht das dann Sinn, das nach "zum dritten" Gebote kommen ?
Oder darf der Rechtspfleger nach zum dritten mit Betrag X noch weitere Gebote entgegen nehmen ?
Ich wünsche ein schönes Wochenende und freue mich über Antworten.