TV - eigene Investitionen ins Haus "retten" ??
Verfasst: 23.08.2021, 15:21
Hallo in die Runde,
meine Eltern haben im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein EFH mit Grundstück zu je ½ an 2 Kinder übertragen. Es gibt keine Belastungen/Rechte von Seiten Dritter.
Der Miteigentümer hat sich weder an den Unterhaltungskosten während des Leerstandes noch an den Sanierungskosten beteiligt. Er war jahrelang abgetaucht und hat auf Nichts reagiert. Meine Aufforderungen zur ½ Kostenbeteiligung blieben ohne Reaktion. Ich habe sämtliche Kosten für Unterhalt und Sanierung alleine getragen und sehr viel im Haus gearbeitet. Um alles finanziell zu stemmen, wohne ich seit einigen Jahren im Haus und habe die gesparte Miete in die Sanierung investiert.
Nun hat die andere Partei zu hohe Forderungen für den Erwerb ihres ½ Anteils aufgestellt. Ich habe noch Rechte aus ausgleichspflichtigen Vorempfängen aus dem Nachlass der Eltern, die einfach nicht gezahlt werden und die ich verrechnen wollte. Es gibt ein Gutachten aus 2012 und dieser Verkehrswert als Basis für eine Ausgleichszahlung wird nicht akzeptiert. Die Gegenpartei hat nun eine TV eingeleitet. Das Verfahren steht noch am Anfang (es ist noch kein Gutachten seitens des Gerichts beauftragt).
1. Wie kann ich meine Investitionen retten (ca. 100.000 Euro Rechnungen auf meinen Namen bzw. per Kaufquittung nachweisbar)?
2. Kann ich meine Arbeitsleistung (Renovieren, Gartenpflege, Hausverwaltung etc.) abrechnen, wäre ein Stunden(Hilfsarbeiter)-lohn von 18 Euro akzeptabel und kann ich Zinsen geltend machen?
3. Kann ich jetzt noch beantragen, dass nur die Hälfte des 2. Eigentümers (Gegenpartei) zur Versteigerung kommt (ich möchte das Elternhaus behalten)?
4. Falls die Investitionskosten den Verkehrswert erreichen bzw. übersteigen, kann ich dann die Einstellung des Verfahrens beantragen?
5. Wenn aufgrund der Vorempfänge der Gegenpartei, meiner Forderungen und den Verfahrenskosten kein Auseinandersetzungsguthaben übrigbleiben würde, wäre dann ebenfalls ein Antrag auf Einstellung erfolgversprechend?
Bin für alle strategischen Hinweise und Tipps sehr dankbar, da ich für meine Problemstellung weder im Internet noch bei einem Erbrechtsanwalt fundierte Hilfe finden konnte. Vielen Dank für’s lesen!
meine Eltern haben im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein EFH mit Grundstück zu je ½ an 2 Kinder übertragen. Es gibt keine Belastungen/Rechte von Seiten Dritter.
Der Miteigentümer hat sich weder an den Unterhaltungskosten während des Leerstandes noch an den Sanierungskosten beteiligt. Er war jahrelang abgetaucht und hat auf Nichts reagiert. Meine Aufforderungen zur ½ Kostenbeteiligung blieben ohne Reaktion. Ich habe sämtliche Kosten für Unterhalt und Sanierung alleine getragen und sehr viel im Haus gearbeitet. Um alles finanziell zu stemmen, wohne ich seit einigen Jahren im Haus und habe die gesparte Miete in die Sanierung investiert.
Nun hat die andere Partei zu hohe Forderungen für den Erwerb ihres ½ Anteils aufgestellt. Ich habe noch Rechte aus ausgleichspflichtigen Vorempfängen aus dem Nachlass der Eltern, die einfach nicht gezahlt werden und die ich verrechnen wollte. Es gibt ein Gutachten aus 2012 und dieser Verkehrswert als Basis für eine Ausgleichszahlung wird nicht akzeptiert. Die Gegenpartei hat nun eine TV eingeleitet. Das Verfahren steht noch am Anfang (es ist noch kein Gutachten seitens des Gerichts beauftragt).
1. Wie kann ich meine Investitionen retten (ca. 100.000 Euro Rechnungen auf meinen Namen bzw. per Kaufquittung nachweisbar)?
2. Kann ich meine Arbeitsleistung (Renovieren, Gartenpflege, Hausverwaltung etc.) abrechnen, wäre ein Stunden(Hilfsarbeiter)-lohn von 18 Euro akzeptabel und kann ich Zinsen geltend machen?
3. Kann ich jetzt noch beantragen, dass nur die Hälfte des 2. Eigentümers (Gegenpartei) zur Versteigerung kommt (ich möchte das Elternhaus behalten)?
4. Falls die Investitionskosten den Verkehrswert erreichen bzw. übersteigen, kann ich dann die Einstellung des Verfahrens beantragen?
5. Wenn aufgrund der Vorempfänge der Gegenpartei, meiner Forderungen und den Verfahrenskosten kein Auseinandersetzungsguthaben übrigbleiben würde, wäre dann ebenfalls ein Antrag auf Einstellung erfolgversprechend?
Bin für alle strategischen Hinweise und Tipps sehr dankbar, da ich für meine Problemstellung weder im Internet noch bei einem Erbrechtsanwalt fundierte Hilfe finden konnte. Vielen Dank für’s lesen!