Zuschlag an Eigentümer, volles Gebot bezahlen?
Verfasst: 15.07.2021, 10:11
Hallo zusammen
Nach meinen Informationen muss ein Ersteher, auch wenn er als Miteigentümer das Objekt ersteigert hat, grundsätzlich den vollen Barbetrag an das Gericht zahlen. Er kann ihn nicht um den Betrag seiner Miteigentumsquote kürzen.
Ich würde gerne wissen ob es hiervon Ausnahmen gibt, z. B. dadurch dass:
a) Der Miteigentümer, der ersteigert hat, den für den Gegner bestimmten Betrag unter Rücknahmeverzicht hinterlegt und auf Auszahlung an sich selbst verzichtet.
b) Oder vor Versteigerungstermin von allen Beteiligten eine einvernehmlich erstellte Teilungserklärung abgegeben wird.
Liest man hier oder in anderen Foren sind Ausnahmen generell nicht erlaubt, allerdings finden sich auch sehr wenige gegenteilige Informationen.
Vielen Dank im Voraus
roland2009
Nach meinen Informationen muss ein Ersteher, auch wenn er als Miteigentümer das Objekt ersteigert hat, grundsätzlich den vollen Barbetrag an das Gericht zahlen. Er kann ihn nicht um den Betrag seiner Miteigentumsquote kürzen.
Ich würde gerne wissen ob es hiervon Ausnahmen gibt, z. B. dadurch dass:
a) Der Miteigentümer, der ersteigert hat, den für den Gegner bestimmten Betrag unter Rücknahmeverzicht hinterlegt und auf Auszahlung an sich selbst verzichtet.
b) Oder vor Versteigerungstermin von allen Beteiligten eine einvernehmlich erstellte Teilungserklärung abgegeben wird.
Liest man hier oder in anderen Foren sind Ausnahmen generell nicht erlaubt, allerdings finden sich auch sehr wenige gegenteilige Informationen.
Vielen Dank im Voraus
roland2009