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*** Teilungsversteigerung versuchter Einsbruch abwehren***

Verfasst: 26.06.2021, 16:00
von Justitia
Hallo zusammen,
es besteht folgender Sachverhalt- 2 Eigentumswohnungen- 3 Erben- einer blockiert-
Zwei Miterben haben die Teilungsversteigerung eingereicht. Grund keine Kommunikation, keine Verhandlungen-keine Beteiligung des Antragsgegners an den laufenden Kosten der Wohnungen- eine gemeinsame Ortsbegehung wird abgelehnt-
Der Widerspruch des Antrags wird wie folgt begründet

a) Es besteht für eine Wohnung ein Kaufangebot. Im Testament wurde geschrieben, dass bestimmte Mitbewohner die Wohnung nicht erwerben sollen. Der Interessent ist aber namentlich nicht erwähnt. Das Testament ist auch nicht mehr gültig, da die Eingesetzte Erbin das Testament ausgeschlagen hat.
b) Das erste Kaufangebot war dem Antragsgegner zu niedrig, Nachverhandlungen ergaben, dass der Anteil des Antragsgegner aufgerundet wurde, so dass dieser den erwünschten Erlös erhalten würde. Um eine gütliche Einigung zu erzielen verzichteten wir zugunsten des Antragsgegners auf unserer Wertsteigerung.
Ein freihändiger Verkauf wurde immer abgelehnt bzw. es gab nie eine Resonanz auf Anfragen.
Alle Bemühungen schaden von der Erbengemeinschaft abzuwenden werden blockiert.

Wie kann kann man dem Widerspruch entgegen treten.
Im Voraus besten Dank für eine Antwort

Re: *** Teilungsversteigerung versuchter Einsbruch abwehren***

Verfasst: 26.06.2021, 16:39
von Addi
.....
Überhaupt nicht, da dies keinen Einstellungsgrund darstellt.
Der klassische Fall für eine TVist gegebenen. Mehrere Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft können sich über die Verwertung der Wohnungen nicht einigen. Also werden diese versteigert, der Erlös wird dann untereinander aufgeteilt, wenn alle einen gemeinsamen Aufteilungsvorschlag zustimmen oder bei Gericht hinterlegt. Nicht mehr und nicht weniger.
So läuft ein Verfahren ohne groß zu lamentieren oder zu intervenieren.
Entweder man einigt sich ohne TV, oder gerichtliche TV mit allen Konsequenzen. Fertig.

Re: *** Teilungsversteigerung versuchter Einsbruch abwehren***

Verfasst: 26.06.2021, 16:46
von Justitia
Super! Aber das Gericht erwartet ja eine Antwort, oder?

Re: *** Teilungsversteigerung versuchter Einsbruch abwehren***

Verfasst: 29.06.2021, 14:10
von Addi
...
nicht wirklich.
Der Antrag wird in der Regel der Gegenpartei (Antragstellern) zur Kenntnis- und gegebenenfalls Stellungnahme übersandt. Das gebietet das Rechtliche Gehör laut GG.....
Auf die dann folgende Entscheidung des Gerichts kann eine Stellungnahme Einfluss haben/nehmen, muss es aber nicht...

Re: *** Teilungsversteigerung versuchter Einsbruch abwehren***

Verfasst: 29.06.2021, 17:56
von Justitia
Guten Abend Addi,
Vielen Dank für die Aufschlussreichen Antworten.
Einerseits möchten wir das Gericht nicht überfrachten mit Einzelheiten, aber andererseits auch nichts weglassen.
Denn die Kosten für die Wohnungen laufen uns davon. Ein Familienmitglied der Antragsgegnerin bewohnt eine WEG und bezahlt leider auch keine Miete mehr.

Freundliche Grüße
Justitia

Wenn mir noch eine Frage einfällt, dann darf ich mich doch nochmal melden

Re: *** Teilungsversteigerung versuchter Einsbruch abwehren***

Verfasst: 30.06.2021, 15:26
von Justitia