Hallo Forummitglieder
seit längerem bin ich mit meiner Freundin auf Haussuche und nun wird ein Haus in unsere Wohnnäher in einer Teilungsversteigerung veräußert. Folgende Grunddaten nach der Akteneinsicht vor Gericht:
- Verkehrswert 220.000€
- Leitungsrechte Trink und Abwasser stehen im Grundbuch vom Versorger (für uns weniger Schlimm)
- Abt 3 Grundschulden 265.000 DM / 14 % Zinsen p.a
Wie verhält es sich mit den Grundbuchzinsen wenn ich das Objekt ersteigere? Laut Recherche 3 Jahre rückwirkend sprich ab den 01.01.2018 gerechnet wären 111.300 DM Grundzins - ist das richtig?! Einige rechnen mit 2 Jahre vor - ganz wenige Leute sagen der Grundschuldzins fällt von Versteigerung bis Ablösung bei der Bank an. Was stimmt hier?
Dies würde ja bedeuten das wenn mein Bargebot 1000€ ist, ich 193.000€ (Grundschuld + Zins) + 1000 Bargebot = 194.000€ schon bezahlen.
Gibt es eine Möglichkeit das die Bank die Grundschuldzins nicht geltend macht z.B. wenn der Kredit vom Vorbesitzer immer bedient wurde? Könnte ich mit der Bank vor der Teilungsversteigerung reden und verhandeln (Finanzierung bei den abschließen-dafür kein Grundzins z.B. )?
Wenn ich den Zuschlag erhalte - ein Eigentümer wohnt in der Immobilie - stelle ich mir vor eine 6 wöchige Frist für den Auszug zu stellen. Muss mir aber unmittelbar nach den Zuschlag eine Einsicht in das Haus gewährt werden zwecks Beweisfotos und Finanzierungsaufstellung (Angebot für neue Heizung/neue Bäder) ? Was ist wenn er in den 6 Wochen vieles kaputt macht im Haus? Wenn ich Beweise habe das beim Zuschlag alles i.O. war könnte ich ja privat Schadensersatz geltend machen.
Wenn ein Teileigentümer mit bietet, habe ich dann überhaupt eine Chance weil er ja 50% vom Erlös erhält?
Vielen Dank, ich hoffe es ist alles verständlich erklärt
TV - Grundschuldzins
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: TV - Grundschuldzins
...Ihre Fragen wurden bereits anderweitig in dieser Woche beantwortet, bitte insoweit die Beiträge im Forum lesen.