Zwangsversteigerung
Verfasst: 29.05.2021, 00:56
Guten Tag,
ich hoffe hier beruhigende Antworten zu finden. =)
Es soll um einen komplexeren Fall gehen.
M und P bauen in den 2000er Jahren ein Haus und stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch. Wenige Jahre später erfolgt die Scheidung und M verpflichtet sich die Raten aus der Finanzierung zu bezahlen und bewohnt weiterhin die Immobilie. P bleibt im Grundbuch weiterhin stehen. M bekommt Angst, dass P ihr das Haus wegnimmt und überträgt ihren Anteil in eine GbR welche sie mit O führt. O besitzt auch ein Grundstück mit Immobilie welches Vermögen der GbR ist.
O und M zerstreiten sich nach einiger Zeit. Ms Grundstück grenzt an das von O. Da M nicht mehr in der Nähe von O leben möchte zieht M aus dem Haus aus und stellt die Ratenzahlungen für dieses ein. P übernimmt die Zahlungen und fordert diese von M zurück. M weigert sich.
P und O verstehen sich gut und bieten M mehrfach an ihre Schuld bei der Bank, gegen eine geringe Zahlung zu übernehmen und sie somit aus dem Kreditvertrag zu entlassen. M weigert sich. Vermutung M will kalkuliert und böswillig O und P schaden. O und P halten jedoch ihr Angebot aufrecht.
M kündigt alsdann einseitig den Gesellschaftervertrag der GbR. Laut Gesellschaftervertrag fällt in diesem Fall das Geschäftsvermögen von M an O als verbliebenen Gesellschafter. O muss und wickelt daraufhin die GbR ab.
M berichtigt jedoch nicht den Grundbucheintrag über ihren nun verlorenen Hausanteil. M reicht nach Kündigung des Gesellschaftsvertrages einen Antrag auf Zwangsversteigerung ein, welcher sowohl die (ehemals) eigene Immobilie als auch das Grundstück von O als vormaliges Geschäftsvermögen der GbR umfasst.
Darf M, obwohl sie laut Gesellschaftervertrag bei einseitiger Kündigung von diesem nicht mehr Eigentümerin ihres Hausanteils ist, die Zwangsversteigerung beantragen. Der Grundbucheintrag ist ja eigentlich zu berichtigen. Ist, wenn auf Berichtigung des Grundbucheintrags geklagt wird, nicht gar eine Grundlage der Zwangsversteigerung strittig und diese muss bis zur Entscheidung aufgeschoben werden. Sollte es zur Versteigerung kommen und diese stellt sich im Nachhinein als nicht zulässig heraus, da Antrag aufgrund von falschem Grundbucheintrag nicht zulässig, rückgängig zu machen?
Ergänzung, die anhängige Bank ist über das Vorgehen von M nicht informiert.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Beste Grüße
Besorgter E um O
ich hoffe hier beruhigende Antworten zu finden. =)
Es soll um einen komplexeren Fall gehen.
M und P bauen in den 2000er Jahren ein Haus und stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch. Wenige Jahre später erfolgt die Scheidung und M verpflichtet sich die Raten aus der Finanzierung zu bezahlen und bewohnt weiterhin die Immobilie. P bleibt im Grundbuch weiterhin stehen. M bekommt Angst, dass P ihr das Haus wegnimmt und überträgt ihren Anteil in eine GbR welche sie mit O führt. O besitzt auch ein Grundstück mit Immobilie welches Vermögen der GbR ist.
O und M zerstreiten sich nach einiger Zeit. Ms Grundstück grenzt an das von O. Da M nicht mehr in der Nähe von O leben möchte zieht M aus dem Haus aus und stellt die Ratenzahlungen für dieses ein. P übernimmt die Zahlungen und fordert diese von M zurück. M weigert sich.
P und O verstehen sich gut und bieten M mehrfach an ihre Schuld bei der Bank, gegen eine geringe Zahlung zu übernehmen und sie somit aus dem Kreditvertrag zu entlassen. M weigert sich. Vermutung M will kalkuliert und böswillig O und P schaden. O und P halten jedoch ihr Angebot aufrecht.
M kündigt alsdann einseitig den Gesellschaftervertrag der GbR. Laut Gesellschaftervertrag fällt in diesem Fall das Geschäftsvermögen von M an O als verbliebenen Gesellschafter. O muss und wickelt daraufhin die GbR ab.
M berichtigt jedoch nicht den Grundbucheintrag über ihren nun verlorenen Hausanteil. M reicht nach Kündigung des Gesellschaftsvertrages einen Antrag auf Zwangsversteigerung ein, welcher sowohl die (ehemals) eigene Immobilie als auch das Grundstück von O als vormaliges Geschäftsvermögen der GbR umfasst.
Darf M, obwohl sie laut Gesellschaftervertrag bei einseitiger Kündigung von diesem nicht mehr Eigentümerin ihres Hausanteils ist, die Zwangsversteigerung beantragen. Der Grundbucheintrag ist ja eigentlich zu berichtigen. Ist, wenn auf Berichtigung des Grundbucheintrags geklagt wird, nicht gar eine Grundlage der Zwangsversteigerung strittig und diese muss bis zur Entscheidung aufgeschoben werden. Sollte es zur Versteigerung kommen und diese stellt sich im Nachhinein als nicht zulässig heraus, da Antrag aufgrund von falschem Grundbucheintrag nicht zulässig, rückgängig zu machen?
Ergänzung, die anhängige Bank ist über das Vorgehen von M nicht informiert.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Beste Grüße
Besorgter E um O