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Zwangsversteigerung

Verfasst: 29.05.2021, 00:56
von Raider2013
Guten Tag,

ich hoffe hier beruhigende Antworten zu finden. =)

Es soll um einen komplexeren Fall gehen.

M und P bauen in den 2000er Jahren ein Haus und stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch. Wenige Jahre später erfolgt die Scheidung und M verpflichtet sich die Raten aus der Finanzierung zu bezahlen und bewohnt weiterhin die Immobilie. P bleibt im Grundbuch weiterhin stehen. M bekommt Angst, dass P ihr das Haus wegnimmt und überträgt ihren Anteil in eine GbR welche sie mit O führt. O besitzt auch ein Grundstück mit Immobilie welches Vermögen der GbR ist.

O und M zerstreiten sich nach einiger Zeit. Ms Grundstück grenzt an das von O. Da M nicht mehr in der Nähe von O leben möchte zieht M aus dem Haus aus und stellt die Ratenzahlungen für dieses ein. P übernimmt die Zahlungen und fordert diese von M zurück. M weigert sich.

P und O verstehen sich gut und bieten M mehrfach an ihre Schuld bei der Bank, gegen eine geringe Zahlung zu übernehmen und sie somit aus dem Kreditvertrag zu entlassen. M weigert sich. Vermutung M will kalkuliert und böswillig O und P schaden. O und P halten jedoch ihr Angebot aufrecht.

M kündigt alsdann einseitig den Gesellschaftervertrag der GbR. Laut Gesellschaftervertrag fällt in diesem Fall das Geschäftsvermögen von M an O als verbliebenen Gesellschafter. O muss und wickelt daraufhin die GbR ab.

M berichtigt jedoch nicht den Grundbucheintrag über ihren nun verlorenen Hausanteil. M reicht nach Kündigung des Gesellschaftsvertrages einen Antrag auf Zwangsversteigerung ein, welcher sowohl die (ehemals) eigene Immobilie als auch das Grundstück von O als vormaliges Geschäftsvermögen der GbR umfasst.

Darf M, obwohl sie laut Gesellschaftervertrag bei einseitiger Kündigung von diesem nicht mehr Eigentümerin ihres Hausanteils ist, die Zwangsversteigerung beantragen. Der Grundbucheintrag ist ja eigentlich zu berichtigen. Ist, wenn auf Berichtigung des Grundbucheintrags geklagt wird, nicht gar eine Grundlage der Zwangsversteigerung strittig und diese muss bis zur Entscheidung aufgeschoben werden. Sollte es zur Versteigerung kommen und diese stellt sich im Nachhinein als nicht zulässig heraus, da Antrag aufgrund von falschem Grundbucheintrag nicht zulässig, rückgängig zu machen?

Ergänzung, die anhängige Bank ist über das Vorgehen von M nicht informiert.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Beste Grüße

Besorgter E um O

Re: Zwangsversteigerung

Verfasst: 29.05.2021, 20:26
von Addi
Wenn M Gesellschafter der GbR ist, kann es auch die TV in das Vermögen der Gesellschaft beantragen, ebenso hinsichtlich das 1/2 Miteigentumsanteils an dem ehemals selbst bewohnten Immobilie. Einwendung können von den Antragsgegnern gegenüber dem Amtsgerichterhoben werden, welcherlei TV angeordnet hat. Ob dies zum Erfolgführt, kann außer Ferne nicht beurteilt werden. Vielleicht sollten Sie selbst mal einen Termin bei dem zuständigen Amtsgericht vereinbaren, um Sachaufklärung zu erhalten.

Re: Zwangsversteigerung

Verfasst: 31.05.2021, 10:49
von Raider2013
Vielen Dank für die Antwort. Doch ich muss nochmal nachhaken:

I. Es ist eine Zwangsversteigerung keine Teilungsversteigerung.

II. M hat den Gesellschaftsvertrag Anfang 2019 gekündigt, worauf O mit der Abwicklung der GbR begonnen hat und diese abgeschlossen ist. - > Laut Gesellschaftsvertrag fällt verbliebenen Gesellschafter gesamtes Geschäftsvermögen zu bei einseitiger Kündigung durch M

III. M beantragt 2020 Zwangsversteigerung als Gesellschafter obwohl GbR abgewickelt ist aber das Grundbuch nicht über die Eigentumsverhältnisse berichtigt wurde


Nachfrage: Muss das Amtsgericht vorher prüfen ob M zur Zwangsversteigerung berechtigt ist und wird das Verfahren solange ausgesetzt wie die Eigentumsverhältnisse nicht zweifelsfrei ggf. richterlich geklärt sind? Heißt es also dass anhängige Verfahren zur Eigentumsfestellung das Zwangsversteigerungsverfahren hemmen?

Re: Zwangsversteigerung

Verfasst: 31.05.2021, 15:27
von Addi
...
ZV's können nur von persönlichen oder dinglichen Gläubigern betrieben werden.

Betreibt ein Mitgesellschafter die ZV müsste es sich um eine Teilungsversteigerung handeln.
Und...selbstverständlich prüft das Vollstreckungsgericht die Eigentumsverhältnisse vor Anordnung eines Verfahrens..

Re: Zwangsversteigerung

Verfasst: 31.05.2021, 16:36
von Raider2013
Ist ein Grundbucheintrag eine hinreichende Fundierung für die Eigentumsverhältnisse? Angenommen er ist unrichtig, so ist dagegen prinzipiell Einspruch erhebbar korrekt? In einem gesonderten Verfahren müsste auf Berichtigung geklagt werden. Wenn nun aber das Vollstreckungsverfahren bereits eröffnet ist, darf man dann überhaupt noch auf Berichtigung klagen, da die Verfügung über den Gegenstand des Versteigerungsverfahrens ja stark eingeschränkt ist?

Re: Zwangsversteigerung

Verfasst: 31.05.2021, 19:25
von Addi
.....
Für diesen Fall gibt es die Vorschrift des § 28 ZVG. Da heißt es :

1) 1Wird dem Vollstreckungsgericht ein aus dem Grundbuch ersichtliches Recht bekannt, welches der Zwangsversteigerung oder der Fortsetzung des Verfahrens entgegensteht, so hat das Gericht das Verfahren entweder sofort aufzuheben oder unter Bestimmung einer Frist, binnen welcher der Gläubiger die Hebung des Hindernisses nachzuweisen hat, einstweilen einzustellen. 2Im letzteren Fall ist das Verfahren nach dem Ablauf der Frist aufzuheben, wenn nicht inzwischen der Nachweis erbracht ist.

(2) Wird dem Vollstreckungsgericht eine Verfügungsbeschränkung oder ein Vollstreckungsmangel bekannt, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.

Dies müßte allerdings im laufenden Verfahren eintreten und bekannt werden.
Ist ansonsten lediglich ein Rechtsstreit über die Eigentumsverhältnisse anhängig, müßte der Kläger dafür Sorge tragen, dass das ZV Verfahren zunächst einstweilen eingestellt wird.
Dies sind allerdings Sachverhalte, die anwaltlich überprüft und beantragt werden sollten.