Hallo
Mir ist bekannt das ich vor einem Gebot eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts entrichten muss (Überweisung , Bundesbankcheck usw ).Kann auch bei einer Teilungsversteigerung der Antragssteller wenn ein Gebote abgeben ist ,von dem Bieter einen Verzicht der Sicherheitsleistung erklären oder wird die Sicherheitsleistung von Gericht immer verlangt ? Bei der Zwangsversteigerung die betreibende Bank eine Verzicht erklären ( Guter Kunde Check vergessen usw) ?
Vielen Dank für die Antwort
MFG
Sicherheitsleistung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Sicherheitsleistung
.....
Was bedeutet: Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes ist zu erbringen?
Ein Beteiligter, dessen Recht durch Nichterfüllung des Gebots beeinträchtigt werden würde, kann Sicherheitsleistung verlangen, jedoch nur sofort nach Abgabe des Gebots. Das Verlangen gilt auch für weitere Gebote desselben Bieters.
Die SL beantragt nie das Gericht, in der Regel betreibende Gläubiger, der Schuldner oder der/die Antragsteller einer TV. Von daher wird zumeist in einer TV nie SL beantragt, da Gl.- Vertreter nicht im Termin anwesend sind...
Was bedeutet: Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes ist zu erbringen?
Ein Beteiligter, dessen Recht durch Nichterfüllung des Gebots beeinträchtigt werden würde, kann Sicherheitsleistung verlangen, jedoch nur sofort nach Abgabe des Gebots. Das Verlangen gilt auch für weitere Gebote desselben Bieters.
Die SL beantragt nie das Gericht, in der Regel betreibende Gläubiger, der Schuldner oder der/die Antragsteller einer TV. Von daher wird zumeist in einer TV nie SL beantragt, da Gl.- Vertreter nicht im Termin anwesend sind...