Räumung bei ZV bzw. Zeitraum 2. Termin
Verfasst: 19.11.2011, 15:01
Hallo!!
Kurz zum Sachverhalt:
Es geht um ein teilbewohntes Zweifamilienhaus. Partei A und B haben bei der Teilung bzw. notariellen Festlegung der Wohnungeinheiten, die Nummern der Wohnungseinheiten vertauscht. Partei A geht nun in die ZV.
Partei B bewohnt jedoch noch die Wohnungseinheit der A.
Ich, als Eigentümer der einen Haushälfte (Partei B), möchte natürlich nun auch die zweite Haushälfte durch die ZV erlangen.
Nun zu meinen Fragen:
Die eine Haushälfte wird durch meine Mutter bewohnt, muss sie wirklich zum Zeitpunkt der ZV die Haushälfte wechseln, um das Objekt der ZV zu räumen oder kann das auch im Nachhinein passieren??
Sollte es zu keinem Gebot kommen beim 1. Termin, wie groß ist der Zeitraum zum 2. Termin oder ist das Einzelfall abhängig?
Kurz zum Sachverhalt:
Es geht um ein teilbewohntes Zweifamilienhaus. Partei A und B haben bei der Teilung bzw. notariellen Festlegung der Wohnungeinheiten, die Nummern der Wohnungseinheiten vertauscht. Partei A geht nun in die ZV.
Partei B bewohnt jedoch noch die Wohnungseinheit der A.
Ich, als Eigentümer der einen Haushälfte (Partei B), möchte natürlich nun auch die zweite Haushälfte durch die ZV erlangen.
Nun zu meinen Fragen:
Die eine Haushälfte wird durch meine Mutter bewohnt, muss sie wirklich zum Zeitpunkt der ZV die Haushälfte wechseln, um das Objekt der ZV zu räumen oder kann das auch im Nachhinein passieren??
Sollte es zu keinem Gebot kommen beim 1. Termin, wie groß ist der Zeitraum zum 2. Termin oder ist das Einzelfall abhängig?