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(Versteckte) bestehenbleibende Rechte außerhalb des Grundbuchs möglich?

Verfasst: 16.05.2021, 15:46
von R2018
Guten Tag zusammen,

kurze Vorstellung: Wir sind ein 2-Personen-Haushalt und suchen nun schon länger eine Immobilie auf dem freien Markt zum selbst bewohnen. Die überhitze Preislage gepaart mit allgemeiner Knappheit kennt ja jeder. Wir haben uns jetzt etwas länger mit dem Thema Zwangsversteigerung befasst und würden bei dem ein oder anderen Objekt versuchen den Zuschlag zu erhalten. Nicht weil wir denken einen Mega-Deal zu machen, sondern einfach weil teilweise interessante Objekte in den Terminen sind (gerade neuere Immobilien, die man sonst weniger findet auf dem "normalen" Markt).

Ich habe jetzt konkret einige Fragen und vielleicht kann jemand hier weiterhelfen auf mögliche Quellen verweisen:


Wir wissen, das vor der Bietzeit vom Rechtspfleger die bestehenbleibenden Rechte verlesen werden und in das Mindestgebot einfließen. Bestehen bleiben nur Rechte die Ranghöher sind als der Rang aus dem die Zwangsversteigerung betrieben wird, soweit klar. Was ist mit rechten selben Rangs (falls es sowas gibt überhaupt)?

Wie verbindlich ist die Aussage des Rechtspflegers? Wenn gesagt wird, das keine Rechte bestehen bleiben und das Mindestgebot um den Betrag der Verfahreskosten herum liegt, kann jemand mit eingetragenem Wohnrecht (oder sonst irgend jemand aus niedrigerem Rang) den neuen Eigentümer der den Zuschlag erhalten in irgend einer Art und weise versuchen anzugehen? Wie bindend ist die Aussage des Gerichts das keine Rechte bestehen bleiben.

In den amtlichen Bekanntmachungen steht ja drin, das jeder der glaubt Rechte am Grundstück/Immobilie zu haben sich melden soll, andernfalls nach Erteilung des Zuschlages sein ggf. bestehendes Recht aus dem Bargebot bedient wird (sofern möglich) bzw. erlischt.

Erhält man Einsicht in das Grundbuchblatt (kopie) beim Termin sofern man das möchte?

Privat aufgesetzte Verträge oder notarielle Verträge zu Rechten am Grundstück ohne Eintragung ins Grundbuch sind ja denkbar, aber würden gemäß "amtliche Bekanntmachung" erlöschen?

Gibt es Erfahrene hier die regelmäßg / öfter eine Immobilie ersteigert haben die vom ehem. Eigentümer bewohnt wurde? Stichwort Räumung / Einigung Ich würde mich gern über die Kosten / Dauer / Erfolg/Misserfolg und Fallstricke bei der Räumung austauschen (auch wenn ich weiß, das dies so individuell ist das es eigentlich den Zweck der Vergleichbarkeit nicht erfüllt). Dazu ggf. per PN oder in separatem Thread.

Einen schönen Sonntag noch und danke für die Zeit!

Re: (Versteckte) bestehenbleibende Rechte außerhalb des Grundbuchs möglich?

Verfasst: 16.05.2021, 18:57
von Addi
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Zunächst, sämtliche Fragen wurden hier auch schon mal behandelt gerade auf der Startseite von www.Immobilienpool.de ganz links in dem orange unterlegten Feld.
Da der/die Rechtspfleger/in bei den Amtsgerichten das komplette ZV Verfahren bearbeiten, einschließlich der Terminsdurchführung und Verteilung, sind sämtliche Angaben zum Verfahrensablauf im Termin verbindlich.
Bleiben keine Rechte weder in Abteilung II noch in Abt. III des Grundbuches bestehen, dann ist das auch so und alle eingetragenen Rechte erlöschen durch Zuschlag in der ZV.
Dies gilt auch für gleichrangige Rechte neben dem bestrangigbetreibenden Gläubiger. Der Erstehermuß sich um die Erlösverteilung (wer bekommt was) nicht kümmern, das ist Aufgabe des Gerichtes.
Auch ist der vorherige Blick ins Grundbuch in der Regel nicht gewünscht, da jeder ZV kurzfristig aufgehoben werden kann und niemand möchte, das aus datenschutzrechtlichen Gründen der GB Inhalt für jedermann bekannt ist.
Was die Räumung der ersteigerten Immobilie angeht ist dies nicht mehr Aufgabe des ZV-Verfahrens. Hier regelt sich das so wie bei rechtsgeschäftlichen Immobilienverkäufen. Reagiert der alte Eigentümer nicht und bewohnt dieser noch die Immobilie kann mitVorlage einer v Ausfertigung des Zuschlagbeschlusses die Zwangsräumung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher beantragt werden.

Re: (Versteckte) bestehenbleibende Rechte außerhalb des Grundbuchs möglich?

Verfasst: 16.05.2021, 20:49
von R2018
Danke für die Beantwortung meiner Fragen und den Hinweis zu den "Basics".